Reihengeschäft

Nach Abschn. 31a UStR liegt ein Reihengeschäft vor, wenn Umsatzgeschäfte i.S.d. § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG von mehreren Unternehmen über den selben Gegenstand abgeschlossen werden und bei denen dieser Gegenstand im Rahmen einer Beförderung oder Versendung, unmittelbar vom Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt. (Ein besonderer Fall des Reihengeschäfts ist das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft im Sinne des § 25b Abs. 1 UStG.)

Beispiel für ein Reihengeschäft:

Der Unternehmer D1 in Köln bestellt bei dem Großhändler D2 in Hamburg eine dort nicht vorrätige Maschine. D2 gibt die Bestellung an den Hersteller in DK (Dänemark) weiter. DK befördert die Maschine mit eigenem Lkw unmittelbar nach Köln und übergibt sie dort D1. Fazit: Es liegt ein Reihengeschäft vor, da mehrere Unternehmer über die selbe Maschine Umsatzgeschäfte abschließen und die Maschine im Rahmen einer Beförderung unmittelbar vom ersten Unternehmer (DK) an den letzten Abnehmer (D1) gelangt.

zahlreiche ausführliche Beispiel zum Reihengeschäft enthält Abschnitt 31a UStR.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Umsatzsteuer

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. 31a UStR