Umsatzsteuer/Steuerschuldner
Schuldner der Umsatzsteuer ist der
Unternehmer oder
der Erwerber beim innergemeinschaftlichen Erwerb oder
der Abnehmer einer Lieferung oder sonstigen Leistung, wenn der Unternehmer eine Lieferung aufgrund falscher Angaben des Abnehmers als steuerfrei behandelt hat oder
der Aussteller einer Rechnung, in der ein Steuerbetrag gesondert ausgewiesen wird, obwohl der Aussteller der Rechnung nicht zum gesonderten Ausweis des Steuerbetrag berechtigt ist (dies ist zum Beispiel bei privaten Veräußerungsgeschäften der Fall, der Aussteller der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausweisen) oder
der letzte Abnehmer bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft.
Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist in den Ausnahmefällen des § 13b Abs. 3 UStG nicht anzuwenden. (Hierzu auch: BMF-Schreiben vom 20.12.2006)