Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
Durch den Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten kann das Steuergesetz nicht umgangen werden (§ 42 AO).
Zu einem Missbrauch kommt es zum Beispiel, wenn eine bestimmte rechtliche Gestaltung nur gewählt wird, um Steuern zu sparen, und ein wirtschaftlicher Sinn für diese Gestaltung nicht zuerkennen ist.
Erkennt das Finanzamt oder der Bundesfinanzhof einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, so entsteht der Steueranspruch, wie er sich bei einer angemessenen wirtschaftlichen Gestaltung ergeben würde.
Tipp der Redaktion
Keine Angst vor dem Finanzamt - So gehen Sie erfolgreich gegen Ihren Steuerbescheid vor
Steuertipps Spezial Nr. 25: Seien Sie ehrlich: Lesen Sie Ihren Steuerbescheid von vorne bis hinten durch? Eher nicht, oder? Wichtig ist doch nur, ob unter dem Strich das rauskommt, was Sie sich an Erstattung oder Nachzahlung ausgerechnet haben. Aber was, wenn da ein ganz anderer Betrag steht und Sie im schlimmsten Fall statt der erwarteten Erstattung kräftig Steuern nachzahlen müssen? In dieser Broschüre lesen Sie alles, was Sie rund um den Steuerbescheid beachten müssen.