Mieterkaution
Wird die Mieterkaution vom Vermieter einbehalten, entstehen für ihn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Die mit der Mieterkaution ausgeführten Reparaturarbeiten gehören zu den Werbungskosten.
Diese Werbungskosten können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd angesetzt werden.
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