Kindergartenbeihilfe
Leistungen, die der Arbeitgeber für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen erbringt, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG).
Voraussetzungen:
Diese Leistungen muss der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin schon geschuldeten Arbeitslohn zahlen.
Das Kind darf noch nicht schulpflichtig sein.
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