Haftung des Geschäftsführers
Die Haftung des Geschäftsführers erstreckt sich auf das Innenverhältnis und auf das Außenverhältnis.
Im Innenverhältnis können sich Haftungsansprüche gegenüber der Gesellschaft oder den Gesellschaftern ergeben. Im Außenverhältnis besteht eine Haftung gegenüber Dritten, wie Gläubigern oder öffentlichen Institutionen.
Innenverhältnis
Gesellschaft: Schadensersatzansprüche aufgrund schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflicht, Ansprüche aus schuldhafter Unterlassung des Insolvenz- oder Vergleichsantrags, Ansprüche aus falschen Angaben bei Gründung der Gesellschaft oder bei Kapitalerhöhung sowie Haftung aufgrund unerlaubter Handlungen des Geschäftsführers (z.B. Untreue).
Gesellschafter: Haftungsansprüche entstehen bei verbotener Auszahlung von Stammkapital und Ausschüttungen.
Außenverhältnis
gegenüber Dritten: Kommt nur selten in Betracht, zum Beispiel bei Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder bei falscher Firmierung.
gegenüber öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen:
Steuerrechtliche Verpflichtungen: Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, Aufbewahrungspflichten und die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung;
Sozialversicherungsrechtliche Pflichten: ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge;
Haftung bei Verletzung von Immaterialgüterrechten: zum Beispiel Wettbewerbsrechten.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 34 AO
§ 43 GmbHG
§ 64 GmbHG
§ 11 GmbHG
Tipp der Redaktion
Steuer-Spar-Berater
Der Steuer-Spar-Berater bietet Ihnen konkrete Hilfe. Nutzen Sie alle Möglichkeiten zum Steuern sparen und melden Sie sich jetzt an.