Juristische Person
Zu den juristischen Personen gehören Unternehmen, die eine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit besitzen. Dies ist insbesondere bei Kapitalgesellschaften der Fall. So ist zum Beispiel eine GmbH Träger steuerrechtlicher Rechte und Pflichten.
Der Umfang der Steuerpflicht richtet sich nach den Bestimmungen in den einzelnen Steuergesetzen. Zum Teil richtet sich dabei die Steuerpflicht nach der Rechtsform der Gesellschaft (Einkommensteuer/ Körperschaftsteuer), zum Teil aber auch nach der Unternehmereigenschaft (Umsatzsteuergesetz). So unterliegen juristische Personen mit ihren Einkünften grundsätzlich der Körperschaftsteuer. Natürliche Personen hingegen der Einkommensteuer.
Im Privatrecht werden drei Arten von juristischen Personen unterschieden:
Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien;
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften;
Vereine und Stiftungen.
Im öffentlichen Recht werden zwei Arten von juristischen Personen unterschieden:
Körperschaften;
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 1 KStG
§ 1 BGB
§ 33 AO
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