Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht

Die erweitert unbeschränkte Steuerpflicht ist für Personen interessant, die in der Bundesrepublik Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dies trifft zum Beispiel bei Ausländern zu, die in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt aber im Ausland haben (Grenzpendler).

Bei beschränkt Steuerpflichtigen kommt es zu einer Bruttobesteuerung. Damit werden Aufwendungen, die mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang stehen, nicht anerkannt. So bleibt zum Beispiel der Abzug von Werbungskosten oder Sonderausgaben versagt. Beschränkt Steuerpflichtige können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zur erweitert unbeschränkten Steuerpflicht optieren und damit einen Abzug von Aufwendungen (z.B. Werbungskosten) erreichen. Hierfür wird vorausgesetzt, dass

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Steuerpflicht

  2. Grenzpendlerregelung

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 1 EStG