Dienstgang
Ab dem Jahr 1996 ist die Unterscheidung zwischen Dienstgang und Dienstreise weggefallen. Seitdem gelten für einen Dienstgang die gleichen Steuerfolgen wie für eine Dienstreise.
Ab dem Jahr 1996 ist die Unterscheidung zwischen Dienstgang und Dienstreise weggefallen. Seitdem gelten für einen Dienstgang die gleichen Steuerfolgen wie für eine Dienstreise.