Bücher

Bücher sind Arbeitsmittel, insofern sie ausschließlich für berufliche Zwecke angeschafft und genutzt werden.

Beispiel:

Ein Schreiner, der sich auf den Bau historischer Möbel konzentriert hat, erwirbt ein Buch über antike Möbel. Die Kosten für das Buch sind Werbungskosten. Dabei muss das Buch nicht neuwertig sein. Auch Aufwendungen für ein gebrauchtes Buch werden anerkannt.

Für den Werbungskostenabzug sind folgende Angaben notwendig: Buchtitel, Verfasser, Kaufpreis, Kaufdatum.

Aufwendungen für Bücher zum Thema »Steuerrecht« werden regelmäßig als Werbungskosten anerkannt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 9 EStG

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