Werbungskosten/Arbeitnehmer

Folgende Aufwendungen gehören zu den typischen Werbungskosten eines Arbeitnehmers:

  1. Arbeitsmittel

  2. Arbeitskleidung

  3. Bewerbungskosten

  4. Beiträge zu Berufsverbänden

  5. Dienstreisen

  6. doppelte Haushaltführung

  7. Fachliteratur

  8. Fachkongresse

  9. Fahrten zur Arbeit

  10. Fortbildungskosten

  11. Kontoführungskosten

  12. Studienreisen

  13. Telefonkosten

  14. Umzugkosten

  15. Unfallkosten

  16. Versicherungen (berufliche Risiken)

  17. Zeitungen / Zeitschriften

Praxistipp

Ein Lehrer kann die Kosten für Bücher und Zeitschriften als Werbungskosten absetzen, wenn er diese für die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung nutzt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.5.2010, VI R 53/09).

Strafverteidigungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf beruflich veranlasst ist (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04).

Mobbing am Arbeitsplatz: Aufwendungen (Mitgliedsbeiträge, Fahrtkosten) für den Besuch einer Selbsthilfegruppe sind als Werbungskosten absetzbar (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.6.2006, 14 K 57/03).

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.5.2010, VI R 53/09

  2. Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04

  3. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.6.2006, 14 K 57/03

  4. § 9 EStG

  5. R 9.1 ff. LStR

Tipp der Redaktion
SteuerBerater für Lehrer

ab 49,80 €

Mehr dazu

Steuertipps für Lehrer

Bei Ihrem Arbeitszimmer, Klassenfahrten, Fortbildung oder Fachliteratur können Sie als Lehrer gezielt Steuern sparen. Wie genau das funktioniert, erklären wir Ihnen in den Steuertipps für Lehrer.