Werbungskosten/Arbeitnehmer
Folgende Aufwendungen gehören zu den typischen Werbungskosten eines Arbeitnehmers:
Arbeitsmittel
Arbeitskleidung
Bewerbungskosten
Beiträge zu Berufsverbänden
Dienstreisen
doppelte Haushaltführung
Fachliteratur
Fachkongresse
Fahrten zur Arbeit
Fortbildungskosten
Kontoführungskosten
Studienreisen
Telefonkosten
Umzugkosten
Unfallkosten
Versicherungen (berufliche Risiken)
Zeitungen / Zeitschriften
Praxistipp
Ein Lehrer kann die Kosten für Bücher und Zeitschriften als Werbungskosten absetzen, wenn er diese für die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung nutzt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.5.2010, VI R 53/09).
Strafverteidigungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf beruflich veranlasst ist (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04).
Mobbing am Arbeitsplatz: Aufwendungen (Mitgliedsbeiträge, Fahrtkosten) für den Besuch einer Selbsthilfegruppe sind als Werbungskosten absetzbar (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.6.2006, 14 K 57/03).
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.5.2010, VI R 53/09
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.6.2006, 14 K 57/03
R 9.1 ff. LStR
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