Aussetzungszinsen
Müssen Sie Steuern nachzahlen, ist das schon ärgerlich genug. Noch ärgerlicher ist es jedoch, wenn Sie gegen den Steuerbescheid zwar Einspruch eingelegt haben, Sie aber trotzdem den im Steuerbescheid genannten Betrag zum festgesetzten Zeitpunkt zahlen müssen. Dies können Sie nur verhindern, wenn Sie gleichzeitig mit dem Einspruch einen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" stellen (§ 361 AO).
Haben Sie mit Ihrem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Erfolg, unterliegen aber im Einspruchsverfahren, müssen Sie neben dem strittigen Betrag Aussetzungszinsen zahlen (§§ 237, 238 Abs. 1 AO). Für jeden vollen Monat werden 0,5 % Zinsen berechnet. Das sind im Jahr 6 %.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 237 AO
§ 238 Abs. 1 AO
§ 361 AO
Tipp der Redaktion
Keine Angst vor dem Finanzamt - So gehen Sie erfolgreich gegen Ihren Steuerbescheid vor
Steuertipps Spezial Nr. 25: Seien Sie ehrlich: Lesen Sie Ihren Steuerbescheid von vorne bis hinten durch? Eher nicht, oder? Wichtig ist doch nur, ob unter dem Strich das rauskommt, was Sie sich an Erstattung oder Nachzahlung ausgerechnet haben. Aber was, wenn da ein ganz anderer Betrag steht und Sie im schlimmsten Fall statt der erwarteten Erstattung kräftig Steuern nachzahlen müssen? In dieser Broschüre lesen Sie alles, was Sie rund um den Steuerbescheid beachten müssen.