Auslandsreise
Werden aus dienstlichen Gründen Auslandreisen unternommen, können höhere Verpflegungsmehraufwendungen und erhöhte Übernachtungskosten pauschal berücksichtigt werden. (siehe Lexikon „Übernachtungskosten/Ausland“ und „Verpflegungsmehraufwand/Ausland“) Fahrtkosten sind per Beleg nachzuweisen. Wird die Fahrt mit dem eigenen Pkw oder dem Dienstfahrzeug unternommen, ist die Kilometerpauschale ansetzbar.
Praxistipp
Die höhe des ansetzbaren Verpflegungsmehraufwand in den einzelnen Land ändert sich zumeist jährlich. Die neuen Tabellen werden am Anfang eines Jahres durch das Bundesfinanzministerium heraus gegeben.