[] … Auch wenn Ihr Betrieb vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft wurde, können Sie trotzdem Unternehmer sein – mit der Folge, dass Sie Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen! Erwerbstätigkeiten, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt werden, also aus überwiegend privaten Gründen und ohne die Möglichkeit auf Dauer nennenswerte Gewinne zu erzielen, werden bei der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt. Man spricht hierbei von einer einkommensteuerlich unbeachtlichen Liebhaberei . …