[] … Für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrentner gilt diese coronabedingt hohe Hinzuverdienstgrenze in den Jahren 2020 bis 2022 jedoch nicht. Wer zum oder nach dem regulären Renteneintrittsalter sein Altersruhegeld ohne Rentenabschläge bezieht, kann unbegrenzt hinzuverdienen. In den Jahren 2017 bis 2019 war der nicht auf die Frührente anrechenbare Hinzuverdienst laut Flexirentengesetz auf nur 6.300,- € im Jahr begrenzt. Alles, was darüber lag, wurde zu 40 % auf die Frührente angerechnet. …