Steuerlexikon Sonderabschreibung … Betriebe, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, können bei der Anschaffung von neuen oder gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung und den vier darauffolgenden Jahren eine Sonderabschreibung in Höhe von insgesamt bis zu 40 % der Anschaffungskosten geltend machen (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG). Die maximale Höhe der Sonderabschreibung richtet sich nach dem Jahr …Ansehen
Steuerlexikon Rente … Renten werden steuerlich als sonstige Bezüge erfasst. Zur Beurteilung der Steuerfolgen muss zwischen Leibrenten und Zeitrenten unterschieden werden. Leibrente Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die auf Lebenszeit einer bezugsberechtigten Person ausgezahlt werden. Eine private Leibrente ist zum Beispiel die gesetzliche Altersrente. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die nachgelagerte Besteuerung von Renten bis 2040 schrittweise eingeführt. Damit sind die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung …Ansehen
Steuerlexikon Dividende … Dividenden sind Gewinnanteile, die ein Aktionär oder ein Gesellschafter, der eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält, aufgrund einer Gewinnausschüttung seiner Gesellschaft, bezieht. Ebenfalls zu den Dividenden zählen Gewinnanteile eines Genossen aus seinen Anteilen an einer Genossenschaft. Dividenden gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Beteiligung an der jeweiligen Gesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Werden die Anteile im Betriebsvermögen gehalten, sind Dividendenzahlungen …Ansehen
Steuerlexikon Berliner Testament … Das Berliner Testament stellt die gebräuchlichste Form eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments dar. Durch das Berliner Testament setzten sich die Ehegatten gegenseitig als Erben ein. Sie bestimmen, dass nach dem Tod des überlebenden Ehegatten der Nachlass beider an einen oder mehrere Dritte (im Normalfall sind dies die gemeinsamen Kinder) fallen soll. Mit diesem Testament kann erreicht werden, dass sich die Ehepartner gegenseitig beerben und gleichzeitig das Erbrecht der Kinder (vorerst) ausgeschlossen …Ansehen
Steuerlexikon Scheidung … Eine Ehescheidung hat für beide Partner auch steuerrechtliche Auswirkungen. Veranlagung Da es im Steuerrecht auf die tatsächliche Trennung der Ehepartner ankommt, kann es bereits vor zivilrechtlicher Beendigung der Ehe zu einer getrennten Veranlagung der Ehepartner kommen. Bei erstmaligem »Getrenntleben« können die Partner zwischen einer getrennten Veranlagung und einer Zusammenveranlagung wählen, wenn am Anfang des Veranlagungszeitraumes die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung noch gegeben …Ansehen
Steuerlexikon Aktien … Eine Aktie ist ein verbriefter Anteil an einer Aktiengesellschaft. Erzielt eine Aktiengesellschaft Gewinne, steht dem Aktienbesitzer eine entsprechende Dividende (Anteil am Gewinn) zu. Die Dividendenausschüttung führt beim Aktionär zu Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sich die Aktien im Privatbesitz befinden. Werden Aktien durch eine Unternehmung gehalten, führt die Dividendenausschüttung zu Betriebseinnahmen und erhöht damit die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rechtslage seit 1.1.2009: Seit dem …Ansehen
Steuerlexikon Anteilsverkäufe … Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind: Aktien, Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen. Ist der Veräußerer am Kapital der Gesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Zeitpunkt wesentlich beteiligt gewesen, zählt der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Eine wesentliche Beteiligung ist bei einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung von mindestens 1 % gegeben …Ansehen
Steuerlexikon Aktienfonds … Aktienfonds investieren das Anlegervermögen zum größten Teil in Aktien. Dabei unterliegen Dividenden- und Zinserträge sowie Kursgewinne der Abgeltungssteuer. → Ratgeber Aktien: Aktien und ETFs verstehen …Ansehen
Steuerlexikon Aktienoptionen … Aktienoptionen ermöglichen den Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis. Die Option zum Erwerb unternehmenseigener Aktien gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Rahmen des modernen Vergütungssystems als Entlohnung für ihre Arbeitsleistungen. Das Einräumen von Aktienoptionen gilt als eine zusätzliche Erfolgsmotivation zur Steigerung des zukünftigen Unternehmenswerts. Es ist zwischen nicht handelbaren und handelbaren Aktienoptionen zu unterscheiden. Erzielt der Arbeitnehmer beim Einlösen …Ansehen
Steuerlexikon AktienÜberlassung … Rechtslage seit 01.01.2009 Erhält ein Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Aktien, Genussscheine oder sonstige Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kommt ein steuer- und abgabenfreier Höchstbetrag in Höhe von 360,– € zur Anwendung. Arbeitnehmer haben die Wahl die Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung oder zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn zu erwerben. Berechtigt sind alle Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis bei Abgabe des Verkaufsangebotes durch den Arbeitgeber …Ansehen