Steuerlexikon Zusammenveranlagung … Auf Antrag werden beide Ehepartner bzw. beide Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (§ 26 EStG). Zwischen der Zusammenveranlagung oder einer anderen Veranlagungsart (getrennte Veranlagung, besondere Veranlagung) kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch Ankreuzen auf der ersten Seite des Vordrucks oder durch Beifügung einer besonderen Erklärung gewählt werden. Falls eine Beantragung der Zusammenveranlagung versäumt wurde, kommt es automatisch …Ansehen
Steuerlexikon Ehegattenveranlagung … Im Normalfall werden Ehepartner gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben jedoch die Möglichkeit zwischen den zwei folgenden Veranlagungsarten zu wählen: Zusammenveranlagung, Einzelveranlagung Die Möglichkeit einer besonderen Veranlagung (im Jahr der Eheschließung) war letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2012 gegeben. Eine Wahl zwischen den Veranlagungsarten ist nur möglich, wenn eine rechtsgültige Ehe gegeben ist, beide Ehepartner unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Ehepartner …Ansehen
Steuerlexikon Verlustvortrag … Ein Verlust entsteht, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Bei einem Verlustvortrag werden Verluste mit Gewinnen verrechnet, die man in der Zukunft erwartet. Dadurch wird die Steuerlast gemindert. Verluste werden vom Finanzamt in einem eigenen Steuerbescheid, dem Verlustfeststellungsbescheid, festgesetzt. Das Einkommensteuergesetz beschäftigt sich in § 10 10d EStG mit dem Thema »Verlustabzug«: Verlustrücktrag (§ 10d Abs. 1 EStG): Verluste (das Gesetz nennt sie » negative Einkünfte «), …Ansehen
Steuerlexikon Abschreibung … Beträgt die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes mehr als ein Jahr und liegt kein geringwertiges Wirtschaftsgut vor, so ist das Wirtschaftsgut über den Zeitraum der amtlichen Nutzungsdauer abzuschreiben. Damit kann nicht der gesamte Kaufpreis im Jahr des Erwerbes steuermindernd als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten geltend gemacht werden, sondern nur der jährliche Wertverzehr in Form einer Abschreibung. Nicht abschreibungsfähig sind lediglich Wirtschaftsgüter, die keinem Wertverzehr unterliegen …Ansehen
Steuerlexikon Erbfallkosten … Für Erbfallkosten kann ein Pauschbetrag von 15.000,– € abgezogen werden, ohne dass es eines Nachweises bedarf (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Nur bei einem höheren Betrag lohnt sich die Vorlage der Einzelnachweise. Tragen mehrere Erben die angefallenen Aufwendungen gemeinsam, wird die Pauschale nach dem jeweiligen Erbanteil unter den Erben aufgeteilt. Reicht der Nachlass nicht aus, um entstandene Beerdigungskosten auszugleichen, können unter bestimmten Voraussetzungen außergewöhnliche Belastungen entstehen …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsprüfung … Im Rahmen einer Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung überprüfen die Finanzbehörden steuererhebliche Angaben des Steuerpflichtigen. Sie kann eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume umfassen oder sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Die Finanzbehörde bestimmt den Umfang der Außenprüfung in einer schriftlich zu erteilenden Prüfungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Eine Außenprüfung ist unter anderem zulässig bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder …Ansehen
Steuerlexikon Einnahmen-Überschussrechnung … Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Unternehmer ihren betrieblichen Gewinn ermitteln, wenn sie nicht verpflichtet sind, ihren Gewinn durch Aufstellung einer Bilanz zu ermitteln und wenn sie dies auch nicht freiwillig tun. Zudem kann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung genutzt werden, falls die Gewinnermittlung nicht nach Durchschnittssätzen erfolgen muss. Nicht zur Buchführung verpflichtet sind unter anderem Freiberufler und Kleingewerbetreibende. → Ratgeber Gewinnermittlung: Ausfülltipps …Ansehen
Steuerlexikon Investitionsabzugsbetrag … Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere und mittlere Unternehmen, das wie eine Art vorgezogene Abschreibung funktioniert. Maximal 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten von begünstigten Wirtschaftsgütern dürfen bis zu drei Jahre vor dem geplanten Kauf als Betriebsausgabe erfasst werden. Wird später tatsächlich investiert, kann mithilfe des IAB die Steuerschuld in ein späteres Jahr verlagert werden. Durch die zinslose Steuerstundung sollen …Ansehen
Steuerlexikon Büroausstattung … Zur Büroausstattung gehören Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände (z.B. Bürotische, Bürostühle, Büroschränke, Lampen, Regale, Teppiche, Bilder) zur Ausgestaltung des Büros. Diese Büromöbel können über die jeweilige Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Ein sofortiger Abzug der Anschaffungskosten als Werbungskosten (Gegenstände gehören zum Privatvermögen) oder Betriebsausgaben (Gegenstände gehören zum Betriebsvermögen) ist möglich, wenn die Kosten für den Bürogegenstand einen Wert von 800 …Ansehen
Steuerlexikon Geringfügige Beschäftigung … Eine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn der Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze im Monat nicht übersteigt. Es handelt sich bei der Geringfügigkeitsgrenze um einen dynamischen Wert. Das bedeutet: Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns steigt automatisch auch die Geringfügigkeitsgrenze an. Minijobber sind generell rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich. Der Arbeitgeber muss auf den Arbeitslohn pauschal abführen (Stand 2025 …Ansehen