Steuerlexikon Erbfallkosten … Für Erbfallkosten kann ein Pauschbetrag von 15.000,– € abgezogen werden, ohne dass es eines Nachweises bedarf (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Nur bei einem höheren Betrag lohnt sich die Vorlage der Einzelnachweise. Tragen mehrere Erben die angefallenen Aufwendungen gemeinsam, wird die Pauschale nach dem jeweiligen Erbanteil unter den Erben aufgeteilt. Reicht der Nachlass nicht aus, um entstandene Beerdigungskosten auszugleichen, können unter bestimmten Voraussetzungen außergewöhnliche Belastungen entstehen …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsprüfung … Im Rahmen einer Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung überprüfen die Finanzbehörden steuererhebliche Angaben des Steuerpflichtigen. Sie kann eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume umfassen oder sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Die Finanzbehörde bestimmt den Umfang der Außenprüfung in einer schriftlich zu erteilenden Prüfungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Eine Außenprüfung ist unter anderem zulässig bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder …Ansehen
Steuerlexikon Einnahmen-Überschussrechnung … Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Unternehmer ihren betrieblichen Gewinn ermitteln, wenn sie nicht verpflichtet sind, ihren Gewinn durch Aufstellung einer Bilanz zu ermitteln und wenn sie dies auch nicht freiwillig tun. Zudem kann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung genutzt werden, falls die Gewinnermittlung nicht nach Durchschnittssätzen erfolgen muss. Nicht zur Buchführung verpflichtet sind unter anderem Freiberufler und Kleingewerbetreibende. → Ratgeber Gewinnermittlung: Ausfülltipps …Ansehen
Steuerlexikon Investitionsabzugsbetrag … Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere und mittlere Unternehmen, das wie eine Art vorgezogene Abschreibung funktioniert. Maximal 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten von begünstigten Wirtschaftsgütern dürfen bis zu drei Jahre vor dem geplanten Kauf als Betriebsausgabe erfasst werden. Wird später tatsächlich investiert, kann mithilfe des IAB die Steuerschuld in ein späteres Jahr verlagert werden. Durch die zinslose Steuerstundung sollen …Ansehen
Steuerlexikon Büroausstattung … Zur Büroausstattung gehören Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände (z.B. Bürotische, Bürostühle, Büroschränke, Lampen, Regale, Teppiche, Bilder) zur Ausgestaltung des Büros. Diese Büromöbel können über die jeweilige Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Ein sofortiger Abzug der Anschaffungskosten als Werbungskosten (Gegenstände gehören zum Privatvermögen) oder Betriebsausgaben (Gegenstände gehören zum Betriebsvermögen) ist möglich, wenn die Kosten für den Bürogegenstand einen Wert von 800 …Ansehen
Steuerlexikon Geringfügige Beschäftigung … Eine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn der Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze im Monat nicht übersteigt. Es handelt sich bei der Geringfügigkeitsgrenze um einen dynamischen Wert. Das bedeutet: Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns steigt automatisch auch die Geringfügigkeitsgrenze an. Minijobber sind generell rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich. Der Arbeitgeber muss auf den Arbeitslohn pauschal abführen (Stand 2025 …Ansehen
Steuerlexikon Gewinnermittlung … Land- und Forstwirtschaft: Besteht keine gesetzliche Buchführungspflicht, ist der Gewinn nach Durchschnittsätzen zu ermitteln. Freiberufler: Freiberufler müssen keine Bilanz aufstellen und sind grundsätzlich nicht zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich verpflichtet. Sie können ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, freiwillig jedoch auch durch Betriebsvermögensvergleich. Gewerbebetrieb: Gewerbliche Unternehmen (gleiches gilt für Land- und Forstwirte) müssen …Ansehen
Steuerlexikon Geschenke … Geschenke (auch Zuwendungen genannt) an den Arbeitnehmer im Wert von bis zu 60 Euro unterliegen nicht der Besteuerung. Wird diese Freigrenze jedoch überschritten, muss der Arbeitnehmer die gesamten Zuwendungen versteuern. Das Geschenk des Arbeitgebers gilt dann als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zuwendungen an den Arbeitnehmer sind unabhängig von Betrag immer als Betriebsausgaben abzugsfähig. Betrieblich veranlasste Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind (z.B. Geschäftsfreunde), können …Ansehen
Steuerlexikon Istversteuerung … Bei der Istversteuerung ist für die Besteuerung die Vereinnahmung eines Entgelts entscheidend. Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde. Das heißt: Bei der Istversteuerung muss die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn der Kunde diese auch bezahlt hat. Daher ist die Istversteuerung mit einem enormen Liquiditätsgewinn verbunden. Die Istversteuerung kommt in folgenden Fällen zur Anwendung: Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung …Ansehen
Steuerlexikon Kleinunternehmerregelung … Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Der Kleinunternehmer-Status ist an die Höhe des Umsatzes gekoppelt. Hier gibt es Betragsgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. So ist zunächst die Höhe des Umsatzes des jeweiligen Vorjahres entscheidend. Diese Umsatzgrenze beträgt 25.000 Euro. Weiterhin darf der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigen. Dabei werden die Nettoumsätze herangezogen. Nutzt ein Unternehmer die …Ansehen