Steuerlexikon Firmenfahrzeug / Garage … Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für die Unterstellung des Dienstwagens in der arbeitnehmereigenen Garage einen pauschalen Betrag, so ist diese Zahlung steuerfrei. Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil 07.06.2002 entschieden hat, unterliegt die entgeltliche Garagenüberlassung nicht der Lohnsteuer. zum Firmenwagenrechner BFH 07.06.2002, VI R 145/99 …Ansehen
Steuerlexikon Kraftfahrzeugsteuer / Steuerbefreiung … Für 2026 gilt in Deutschland eine Kfz-Steuerbefreiung für bestimmte Elektroautos, aber nur unter klaren Voraussetzungen. Grundprinzip KFZ-Steuerbefreiung 2026 Steuerbefreiung gibt es ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge (batterieelektrische Pkw, keine Plug-in-Hybride). Befreit wird immer das Fahrzeug, nicht die Person. Das bedeutet: Bei einem Halterwechsel bleibt die Befreiung bis zum Fristende bestehen. Welche Fahrzeuge sind befreit? Reine Elektrofahrzeuge, die bis …Ansehen
Steuerlexikon Firmenwagen … Wird das Firmenfahrzeug auch für private Zwecke genutzt, ist der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung der Lohnsteuer zu unterwerfen. Der geldwerte Vorteil kann nach der Listenpreismethode oder nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden (§ 8 EStG; R 8.1 LStR; § 15 UStG; Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 18.11.2009, IV C 6 - S 2177/07/10004). Listenpreismethode/Ein-Prozent-Regelung Bei Einsatz der Listenpreismethode für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bestimmt sich die Höhe des …Ansehen
Steuerlexikon Private Pkw-Nutzung … Wird das Firmenfahrzeug auch für private Zwecke genutzt, ist der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung der Lohnsteuer zu unterwerfen. Nur wenn das Dienstfahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen (= betriebliche Nutzung mehr als 50 %) gehört, besteht für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ein Wahlrecht zwischen Listenpreis- und Fahrtenbuchmethode (siehe unten). Ist das Dienstfahrzeug dem gewillkürten Betriebsvermögen (= betriebliche Nutzung 10 % bis 50 %) zuzuordnen, kommt die Listenpreismethode …Ansehen
Steuerlexikon Entlastungsbetrag … Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 2025 und 2026 4.260 €. Für jedes weitere Kind steigt er um 240 €. Der Entlastungsbetrag wird nur gewährt, wenn dem Alleinerziehenden für das Kind das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zustehen und der alleinstehende Steuerpflichtige mit dem Kind eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung bildet und beide diese Wohnung als Hauptwohnsitz (Meldung erforderlich!) nutzen. Eine Übertragung des Entlastungsbetrags auf einen anderen Elternteil …Ansehen
Steuerlexikon Erziehungsfreibetrag … Zusätzlich zum Kinderfreibetrag steht Eltern der »Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf« zu, kurz Erziehungsfreibetrag. Den Erziehungsfreibetrag gibt es - wie den Kinderfreibetrag - nur für die Monate, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind, das das 18. aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Übergangszeit von höchstens …Ansehen
Steuerlexikon Spenden … Spenden sind eine freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne Gegenleistung getätigt werden. Spendet ein Steuerpflichtiger zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder besonders förderungswürdig anerkannter Zwecke, kann er die Zuwendungen in bestimmten Grenzen als Sonderausgaben im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuererklärung abziehen. Gleiches gilt für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien. Geht eine Spende an Einrichtungen, die sich in einem …Ansehen
Steuerlexikon Parteispenden … Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden durch eine steuerliche Ermäßigung und durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt. Die Steuerermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, ab 2026 höchstens 1.650,– € für Ledige und 3.300,– € für zusammen veranlagte Ehepaare (2025: 825,– € bzw. 1.650,– €). Dieser Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen. Ermäßigt besteuert werden nur Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetzes oder an Vereine ohne Parteicharakter …Ansehen
Steuerlexikon Lohnzahlungszeitraum … Der Zeitraum, für den jeweils der laufende Arbeitslohn gezahlt wird, ist der Lohnzahlungszeitraum. Ist ein solcher Zeitraum nicht feststellbar, so tritt an seine Stelle die Summe der tatsächlichen Arbeitstage oder der tatsächlichen Arbeitswochen. Solange das Dienstverhältnis fortbesteht, sind auch solche in den Lohnzahlungszeitraum fallenden Arbeitstage mitzuzählen, für die der Arbeitnehmer keinen Lohn erhalten hat. Arbeitstagerechner : Hier Arbeitstage berechnen – für jedes Bundesland R 39b.5 Abs …Ansehen
Steuerlexikon Lohnsteuer … Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Lohnsteuer ist eine sogenannte Quellensteuer: Eine Steuer, welche nicht vom Steuerzahler selbst, sondern direkt an der Quelle (z.B. dem Arbeitgeber) zum Zeitpunkt und am Ort der Entstehung, einbehalten wird. Der Arbeitgeber überweist die Lohnsteuer direkt ans Finanzamt. Dieser Beitrag zeigt, wie die Lohnsteuer berechnet wird, wie der Arbeitgeber die Lohnsteueranmeldung durchführen kann und …Ansehen