Steuerlexikon Haushaltshilfe … Rechtslage seit 01.01.2009: Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gem. 35a EStG werden steuerlich einheitlich mit 20 % der Aufwendungen und bis zu einem Jahresbetrag von 4.000,– € gefördert: Die beiden Pflegepauschbeträge nach § 33a Abs. 3 EStG entfallen und werden in § 35a EStG einbezogen. Damit kann die Steuerermäßigung auch in Anspruch genommen werden für die Inanspruchnahme von Pflege-und Betreuungsleistungen Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der …Ansehen
Steuerlexikon Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis … Als haushaltsnah wird ein Beschäftigungsverhältnis bezeichnet, wenn es eine haushaltsnahe Tätigkeit zum Gegenstand hat. Zu den haushaltsnahen Tätigkeiten gehören alle Arbeiten im Haushalt, wie Putzen, Waschen, Kochen, Kinderbetreuung, die Betreuung von Pflegebedürftigen aber auch die Erledigung von Gartenarbeit. Die Erteilung von Unterricht, wie zum Beispiel Sprachunterricht, fällt nicht darunter. Eine Steuerermäßigung kann nur beansprucht werden, wenn es sich bei dem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis …Ansehen
Steuerlexikon Haushaltsnahe Dienstleistung … Im Haushalt fallen viele Aufgaben an, die typischerweise die Haushaltsmitglieder selbst übernehmen. Kümmert sich jedoch ein professioneller Dienstleister darum, lassen sich die dafür in Rechnung gestellten Kosten teilweise im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigen und steuermindernd ansetzen. Weisen Leistungen eine ausreichende Nähe zur Haushaltsführung auf oder stehen sie mit dieser in Zusammenhang, gelten sie als haushaltsnahe Dienstleistungen< Tätigkeiten, deren Erledigung für gewöhnlich durch …Ansehen
Steuerlexikon Haushaltzugehörigkeit … Ein Kind gehört zum Haushalt des Steuerpflichtigen, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen dessen Wohnung teilt oder sich mit Einwilligung des Steuerpflichtigen vorübergehend außerhalb der Wohnung aufhält. Eine Erweiterung dieser steuerrechtlichen Begriffsdefinition realisierte der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 14.11.2001. Danach verlangt die Haushaltzugehörigkeit eine Familienwohnung die durch den Steuerpflichtigen und den zum Haushalt zugehörigen …Ansehen
Steuerlexikon Hausverwalter … Ein Hausverwalter ist nichtselbstständig tätig, wenn er in die Organisation des Arbeitgebers eingegliedert sowie gegenüber seinem Arbeitgeber weisungsgebunden ist. Demgegenüber liegt eine selbstständige Tätigkeit vor, wenn der Hausverwalter weisungsungebunden und in den Betrieb seines Auftraggebers nicht eingegliedert ist. Liegt eine selbstständige Tätigkeit vor, übt ein Hausverwalter eine gewerbliche Tätigkeit aus. BFH 13.05.1966, VI 63/64 …Ansehen
Steuerlexikon Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis … Ab dem Jahr 1990 konnten Aufwendungen die dem Steuerpflichtigen für die Anstellung einer hauswirtschaftlichen Beschäftigung angefallen sind als Sonderausgaben bis zu eine Betrag von zuerst 12000,– DM, ab 1997DM 18000,– berücksichtigt werden. Ab dem Jahr 2002 wurde diese gesetzliche Regelung ersatzlos gestrichen. Bis zum Jahr 2001 galt folgendes: Aufwendungen für das hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnis konnten abgezogen werden, falls für die Angestellte Pflichtbeiträge für die gesetzliche …Ansehen
Steuerlexikon Heilberufe … Kennzeichen eines Heilberufes ist die unmittelbare Arbeit am Patienten. Zu den Heilberufen gehören Tätigkeiten als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast, Hebamme und ähnliche heilberufliche Tätigkeiten. Nach der Definintion in § 1 des Heilpraktikergesetzes liegt ein Heilberuf vor, wenn sich um eine Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder sonstigen Körperschäden handelt. Umsätze aus heilberuflichen Tätigkeiten unterliegen nicht der Umsatzsteuer …Ansehen
Steuerlexikon Heimarbeiter … Heimarbeiter üben ihre Tätigkeit von zu Hause oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte aus. Hierbei stehen sie in der Regel in einem Dienstverhältnis zu einem Arbeitnehmer. Ihre nichtselbstständige Tätigkeit ist lohnsteuerpflichtig. Zuschläge, die Heimarbeiter von ihrem Arbeitgeber zur Abgeltung von Mehraufwendungen für Strom, Miete, Heizung und sonstigen Aufwendungen erhalten, sind steuerfrei. Dabei dürfen diese Heimarbeiterzuschläge 10 % des Grundlohns nicht übersteigen. Werden die Aufwendungen …Ansehen
Steuerlexikon Heimunterbringung … Rechtslage seit 01.01.2009: Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gem. 35a EStG werden steuerlich einheitlich mit 20 % der Aufwendungen und bis zu einem Jahresbetrag von 4.000,– € gefördert: Die beiden Pflegepauschbeträge nach § 33a Abs. 3 EStG entfallen und werden in § 35a EStG einbezogen. Damit kann die Steuerermäßigung auch in Anspruch genommen werden für die Inanspruchnahme von Pflege-und Betreuungsleistungen Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der …Ansehen
Steuerlexikon Heiratsbeihilfe … Heiratsbeihilfen waren steuerfreie und sozialversicherungsfreie Zahlungen des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin anlässlich der Eheschließung. Dazu war bis Ende 2005 im Einkommensteuergesetz (EStG) in § 3 Nr. 15 geregelt: Steuerfrei sind [...] «Zuwendungen, die Arbeitnehmer anlässlich ihrer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes von ihrem Arbeitgeber erhalten, soweit sie jeweils 315 Euro nicht übersteigen;...« Zum 1.1.2006 wurde die Regelung gestrichen (»Gesetz zum Einstieg …Ansehen