Steuerlexikon Härteausgleich … Wenn Sie neben Ihrem regulär zu versteuerndem Arbeitslohn aus Ihrer Haupttätigkeit noch weitere Nebeneinkünfte haben, müssen diese unter Umständen vollständig oder teilweise versteuert werden. Ob und wenn ja in welcher Höhe Ihr Nebeneinkommen steuerrechtlich behandelt wird, regelt der sogenannte "Härteausgleich". Rechtliche Grundlage hierfür ist § 46 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Auch wenn sich Gesetzestexte für die meisten Menschen eher wie Hieroglyphen lesen, ist der Härteausgleich recht …Ansehen
Steuerlexikon Hafenarbeiter … Die feste, ortsgebunden Arbeitsstelle des Hafenarbeiters ist nicht das gesamte Hafengebiet. Nach dem seit 01.01.2014 geltenden Reisekostenrecht kann er in einem weitläufigen Tätigkeitsgebiet keine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dennoch ist die Entfernungspauschale für die kürzeste Distanz zwischen Wohnung und dem Tätigkeitsgebiet Hafen bzw. dessen Zugang anzusetzen. Die weiteren Anfahrten zu den einzelnen Kais als ständig wechselnde Einsatzstellen werden als Auswärtstätigkeit und somit Dienstreisen …Ansehen
Steuerlexikon Haftpflichtversicherung … Abzugsfähig sind Beiträge zu privaten Haftpflichtversicherungen, zum Beispiel zur Privat- oder Familienhaftpflichtversicherung; Hunde-, Jagd-, Boots-, Öltankhaftpflichtversicherung u.Ä.; Haushaltsversicherung (Haftpflicht- und Hausratversicherung in den neuen Bundesländern), allerdings nur mit dem Haftpflichtversicherungsanteil; Kfz-Haftpflichtversicherung. Was Sie zur Kfz-Haftpflichtversicherung wissen sollten Wird das Fahrzeug nur für private Fahrten sowie für Fahrten zur Arbeit genutzt und mit …Ansehen
Steuerlexikon Haftung des Geschäftsführers … Die Haftung des Geschäftsführers erstreckt sich auf das Innenverhältnis und auf das Außenverhältnis. Im Innenverhältnis können sich Haftungsansprüche gegenüber der Gesellschaft oder den Gesellschaftern ergeben. Im Außenverhältnis besteht eine Haftung gegenüber Dritten, wie Gläubigern oder öffentlichen Institutionen. Innenverhältnis Gesellschaft: Schadensersatzansprüche aufgrund schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflicht, Ansprüche aus schuldhafter Unterlassung des Insolvenz- oder Vergleichsantrags …Ansehen
Steuerlexikon Honorare … Honorare gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn dem Honorar eine Leistung zu Grunde liegt, die mit einem Dienstverhältnis im Zusammenhang steht. Die Leistung, für die das Honorar gezahlt wurde, gehört zu den Dienstaufgaben des Arbeitnehmers. So hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 20.12.2000 entschieden, dass ein Beraterhonorar, das ein Angestellter für Beratungsarbeiten über den Verkauf des Betriebes erhalten hat, zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört. Entscheidungserheblich war die …Ansehen
Steuerlexikon Hundehaltung … Wird ein Hund nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen gehalten, gehören die Kosten, die mit der Hundehaltung im Zusammenhang steht, zu den Werbungskosten bzw. zu den Betriebsausgaben. Werbungskosten liegen vor, wenn eine nichtselbstständige Tätigkeit (z.B. Forstbediensteter) ausgeübt wird und die Kosten für die Hundehaltung vom Arbeitgeber nicht übernommen werden. Demgegenüber entstehen Betriebsausgaben, wenn eine selbstständige Tätigkeit (z.B. selbstständiger Wachmann) ausgeübt wird und der …Ansehen
Steuerlexikon Ich-AG … Rechtslage bis 31.07.2006: Mit der »Ich-AG« wird eine Vorstufe zu einer vollwertigen Selbstständigkeit, die seit dem 01.01.2003 besonders gefördert wird, bezeichnet (Es handelt sich hierbei um keine neue Rechtsform!). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können durch Gründung einer »Ich-AG« vom Arbeitsamt einen Existenzgründungszuschuss erhalten und von anderen Vergünstigungen profitieren. Der Existenzgründungszuschuss …Ansehen
Steuerlexikon Idealverein … Idealvereine sind gemeinnützige Vereine, die nicht mit der Absicht gegründet wurden, Gewinne zu erzielen. Dagegen verfolgt der nicht gemeinnützige Verein wirtschaftliche Interessen mit dem Ziel, Gewinne zu erwirtschaften. Nicht gemeinnützige Vereine unterliegen wie auch andere Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich einer unbeschränkten Besteuerung. Ein Verein wird als »gemeinnützig« eingestuft, wenn der Vereinszweck gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Natur ist. Dabei muss dieser Zweck selbstlos …Ansehen
Steuerlexikon Ideeller Bereich … Der ideelle Bereich umfasst alle Aktivitäten des normalen Vereinsbetriebs. In diesem Rahmen werden zum Beispiel Einnahmen aus Spenden sowie Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen von Kommunen und Ländern erzielt. Diese Einnahmen unterliegen bei einem gemeinnützigen Verein grundsätzlich keiner Besteuerung. Gemeinnützige Vereine, auch Idealvereine genannt, werden nicht mit der Absicht gegründet, Gewinne zu erzielen. Dagegen verfolgt der nicht gemeinnützige Verein wirtschaftliche Interessen mit dem Ziel …Ansehen
Steuerlexikon Immaterielle Wirtschaftsgüter … Nutzungsrechte, Lizenzen, Patente, Fabrikationsverfahren, Kundenstamm und Geschäftswert sind typische immaterielle Wirtschaftsgüter. Entgegen den materiellen Wirtschaftsgütern sind immaterielle Wirtschaftsgüter körperlich nicht fassbar. Sie stellen jedoch einen wirtschaftlichen Wert dar, der selbständig bewertbar ist. Nach den Bestimmungen der Einkommensteuerrichtlinie (EStR) können immaterielle Wirtschaftsgüter Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile sein. Zu den Rechten gehören: Markenrechte …Ansehen