Steuerlexikon Arbeitnehmer / Beköstigung … Aufwendungen, die einem Arbeitgeber bei der Beköstigung von Arbeitnehmern entstehen, können in Höhe des jeweiligen Sachbezugswerts oder generell steuerfrei sein, aber auch der Besteuerung unterliegen. Zur Beurteilung der Steuerfolgen ist zwischen Mahlzeiten, die arbeitstäglich an Arbeitnehmer abgegeben werden und Mahlzeiten, die nur aus besonderem Anlass abgeben werden, zu unterscheiden. Mahlzeiten, die arbeitstäglich abgegeben werden: Den amtlich festgelegten Sachbezugswert muss der Arbeitnehmer …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitnehmer … Als Arbeitnehmer gelten Personen die in einem öffentlichen oder privaten Dienstverhältnis stehen oder standen und die aus diesem Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Wesentliche Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit sind: Weisungsgebundenheit bezüglich Art, Dauer, Zeitpunkt, Ort und Durchführung der Arbeitstätigkeit; kein unternehmerisches Risiko; zudem schuldet der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft und ist in den Organismus des Unternehmens eingegliedert. Die Arbeitnehmereigenschaft liegt nicht nur …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsessen … Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, gelten als Aufmerksamkeiten und gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gleiche gilt für Speisen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (z.B. Sitzung, Besprechung) im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigeren Gestaltung des Arbeitsablaufes unentgeltlich oder teilentgeltlich …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitskleidung … Der Arbeitgeber kann zur Arbeitskleidung (Berufskleidung) steuerfreie Zuschüsse zahlen oder die Berufskleidung zur Verfügung stellen. Erwirbt der Arbeitnehmer die Berufskleidung selbst, so kann er diese Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen. Jedoch ist zu beachten, dass der Werbungskostenabzug auf die typische Berufskleidung beschränkt ist. Sobald auch eine private Nutzung der Kleidung möglich ist, entfällt die Abzugsmöglichkeit. Als Berufskleidung …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitslohn … Zum Arbeitslohn gehören alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen. Dabei können die Einnahmen in Geld oder in Geldeswert (z.B. Sachbezüge) bestehen. Unerheblich ist, ob es sich um laufende Bezüge handelt oder ob der Arbeitnehmer auf die Zahlungen einen Rechtsanspruch hat. Der Arbeitslohn gehört zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Neben dem laufenden Arbeitslohn (z.B. Monatsgehalt, Tageslohn, geldwerte Vorteile, Mehrarbeitszuschläge) können dem Arbeitnehmer …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitslohn / Rückzahlung … Wird Arbeitslohn, der einer Besteuerung (Lohnsteuer) unterlag, vom Arbeitnehmer zurückgezahlt, so kann der Arbeitslohn als negative Einnahme erfasst werden oder mit dem noch zu zahlenden Arbeitslohn verrechnet werden. Steht der Arbeitnehmer nicht mehr in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber, kann die Rückzahlung nur noch als negative Einnahmen erfasst werden. Die negativen Einnahmen (zurückgezahlter Arbeitslohn) sind im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer als negative Einnahmen aus nichtselbstständiger …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitslohn / Verzugszinsen … Wird der Arbeitslohn nicht pünktlich ausgezahlt, so können für den Arbeitgeber Verzugszinsen entstehen. Kommt es zur Zahlung von Verzugszinsen, so gehören diese Zinsen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, vielmehr sind sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Verzugszinsen unterliegen erst im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer beim Arbeitnehmer der Besteuerung. Eine Steuerpflicht besteht aber erst dann, wenn alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Arbeitnehmer im Veranlagungszeitraum …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitslosengeld … Das Arbeitslosengeld sowie das Teilarbeitslosengeld gehören zu den steuerfreien Einnahmen und unterliegen damit nicht der Einkommensteuer. Jedoch werden das Arbeitslosengeld sowie das Teilarbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Somit erhöht sich der Einkommensteuersatz, da bei der Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes auch die steuerfreien Lohnersatzleistungen mit einbezogen werden. In der Folge unterliegt das steuerpflichtige Einkommen einem höheren Steuersatz. Dies wirkt sich …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitslosigkeit … Leistungen des Arbeitsamtes bei Arbeitslosigkeit, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld und der Gründungszuschuss, sind steuerfreie Einnahmen. Sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der Steuerklassenwahl des Steuerpflichtigen am 1. Januar des Kalenderjahres. Ist ein Ehepartner von Arbeitslosigkeit bedroht, sollte er noch vor Jahresbeginn in die Steuerklasse III wechseln. Dies sichert ihm ein höheres Arbeitslosengeld. Er unterliegt bei Wahl …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsmittel … Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der Umsatzsteuer für Arbeitsmittel kann der Arbeitnehmer im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen, wenn die einzelnen Arbeitsmittel 800,– € (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 800,– €, ist das Arbeitsmittel abzuschreiben. Dabei kann nur der jährliche Abschreibungsbetrag als Werbungskosten berücksichtigt werden …Ansehen