Anlage EÜR - Formular für Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Wenn Sie Ihren Gewinn als Selbstständiger über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind Sie verpflichtet, die Anlage EÜR abzugeben. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig sind.

Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.

Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

 

 

    

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Steuertipps für Selbstständige: Hier bleibt keine Steuerfrage offen!

 

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  • Sie wissen, wann Sie während des Jahres aktiv werden müssen, um sich Steuervorteile zu sichern.

  • Sie erfüllen alle Ihre steuerlichen Pflichten von EÜR über Umsatzsteuererklärung bis hin zur Einkommensteuererklärung und sparen dabei Steuern.

  • Sie schauen bei der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten auch über den Tellerrand, z.B. in die Kranken- und Rentenversicherung. 

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