Anlage EÜR - Formular für Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Wer seinen Gewinn durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeit als Freiberufler oder als Gewerbetreibender ausgeübt wird.

Zusammenfassung

Die Anlage EÜR ist das Steuerformular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sie dient der Gewinnermittlung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Grundlage ist §4Abs.3 EStG. Sie wird von Freiberuflern und Selbständigen ohne Buchführungspflicht genutzt. Die Anlage ergänzt Anlage S oder Anlage G. Die Abgabe ist nur elektronisch über ELSTER möglich.

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Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.

Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Anlage EÜR?

Die Anlage  E ÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist das Standardformular zur Gewinnermittlung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Sie ersetzt die Bilanz, wenn keine Buchführungspflicht besteht, und ermittelt den steuerlichen Gewinn als Einnahmen minus Ausgaben .

Wozu dient die Anlage EÜR?

Mit der Anlage EÜR werden:

  • laufende Betriebseinnahmen (z.B. Honorare, Umsätze)

  • betriebliche Ausgaben (z. B. Arbeitsmittel, Miete, Fahrtkosten)

  • Abschreibungen (AfA) systematisch erfasst.

Die ermittelten Werte werden in die Anlage S (Freiberufler) oder Anlage G (Gewerbe) übernommen.

Wer muss die Anlage EÜR ausfüllen?

Die Anlage EÜR ist verpflichtend für:

  • Freiberufler (z.B. Ärzte, Berater, Designer)

  • Einzelunternehmer

  • Kleinunternehmer (unabhängig von der USt-Regelung)

  • Personengesellschaften, sofern buchführungspflichtfrei

Voraussetzung: Es besteht keine Pflicht zur doppelten Buchführung (keine handels-/steuerrechtliche Buchführungspflicht).

Gesetzliche Grundlagen

Download & Ausfüllhinweise

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Ausfüllhilfe:

Typische Bestandteile der Anlage  E ÜR:

  • Betriebseinnahmen (Umsätze, Zuschüsse)

  • Betriebsausgaben (Material, Telefon, Software, Versicherungen)

  • Absetzungen für Abnutzung (AfA)

  • Nicht abziehbare Betriebsausgaben

  • Private Nutzungsanteile (z.B. Kfz, Telefon)

Alle Angaben erfolgen jahresbezogen und brutto/netto je nach Umsatzsteuer-Regelung (Regel- oder Kleinunternehmer).

Häufige Fehler vermeiden

  • Private und betriebliche Zahlungen vermischt

  • Abschreibungen falsch berechnet

  • Anlage EÜR vergessen, obwohl Anlage S oder G abgegeben wird

  • Papierabgabe statt ELSTER (nicht zulässig)

FAQ zur Anlage EÜR

1. Muss ich die Anlage  E ÜR jedes Jahr abgeben?

Ja, wenn der Gewinn nach §4Abs.3EStG ermittelt wird.

2. Reicht die Anlage  E ÜR allein aus?

Nein. Sie wird zusammen mit Anlage S oder Anlage G abgegeben.

3. Kann ich die Anlage  E ÜR in Papierform einreichen?

Nein. Die Übermittlung ist nur elektronisch über ELSTER zulässig.

    

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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 5. Januar 2026)

URL:
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