Unsere eBooks - Steuer- & Finanzratgeber

Aktuelle eBooks

  • Scheinselbstständigkeit: Kriterien und Rechtsfolgen

    Für viele ein brandheißes Thema: Scheinselbstständig – ja oder nein? Wir haben unseren Ratgeber im Sommer 2025 komplett überarbeitet und unter anderem alle Änderungen im Statusfeststellungsverfahren berücksichtigt!

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  • Vorsteuerabzug aus Rechnungen: Gezahlte Umsatzsteuer zurückbekommen

    Kaufen Sie für Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen und wird Ihnen dabei Umsatzsteuer in Rechnung gestellt? Dann dürfen Sie sich die von Ihnen an das andere Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer, vom Finanzamt zurückholen. Voraussetzung: Sie führen Leistungen aus, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

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  • Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen

    Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.

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  • Fahrtenbuch richtig führen: So erfassen Sie die Privatnutzung Ihres Geschäftswagens

    Viele Selbstständige haben einen Betriebs-Pkw, also einen Geschäftswagen, der zwar überwiegend für betriebliche Zwecke, aber auch privat, genutzt wird. Da die gesamten Kosten des Betriebs-Pkw als Betriebsausgaben angesetzt werden, muss der Teil, der eigentlich privat verursacht ist, wieder neutralisiert werden. Die Ermittlung des Privatanteils erfolgt am einfachsten pauschal mit der 1 %-Methode.

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  • Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz: Wahl und Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Als Selbstständiger sind Sie einmal im Jahr verpflichtet, Ihren Gewinn zu ermitteln. Grundsätzlich stehen Ihnen dafür zwei Methoden zur Verfügung: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und die Bilanzierung. Die EÜR ist einfacher und kostet weniger, bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten gibt es aber nur bei der Bilanzierung.

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  • Gewinnermittlung: Grundlagen für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Bei der Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Zufluss-/Abflussprinzip zu beachten. Danach wirken sich betriebliche Vorgänge erst auf den Gewinn aus, wenn es zu einer Einnahme oder Ausgabe, also einem Zufluss oder Abfluss von Geld kommt. Demnach gehen in die EÜR eines Kalenderjahres grundsätzlich nur solche Einnahmen und Ausgaben ein, die im Zeitraum 1.1. bis 31.12. des Jahres tatsächlich angefallen sind.

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  • Freiberuflich oder gewerblich: Wissen, worauf es ankommt

    Wann erzielt ein Selbstständiger überhaupt betriebliche Einkünfte und zu welcher Einkunftsart gehört dann die Tätigkeit? Handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit oder wird einer gewerblichen Tätigkeit nachgegangen?

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  • Existenzgründung: Anmeldung Ihres Betriebs bei Gemeinde und Finanzamt

    Gründen Sie einen Gewerbebetrieb und erzielen somit gewerbliche Einkünfte, muss der Betrieb unmittelbar nach Eröffnung beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung beim Finanzamt ist allerdings immer Pflicht, unabhängig davon, ob es sich um einen Gewerbebetrieb handelt oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wird.

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  • Steuerlast mindern mit dem IAB: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen

    Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein attraktives steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere Unternehmen!

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  • Geschäftswagen - Laufende Kosten, Entnahme und Verkauf

    Alle durch einen betrieblichen Pkw verursachten Kosten gehören grundsätzlich zu den Betriebsausgaben – denn diese Kosten sind betrieblich veranlasst. Einen guten Überblick gibt Ihnen hier das ABC der abziehbaren Kfz-Kosten.

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