Selbstständigkeit vs. Festanstellung: So groß ist der Einfluss auf die Steuer

Wichtigste Unterschiede zwischen einer Berufstätigkeit als Selbstständiger oder in Festanstellung. Informationen zu Steuerpflichten und Steuern. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier!

Stand: - Eine Alternative zur Festanstellung ist die Selbstständigkeit, da diese mehr Freiheit in Bezug auf die Arbeitszeit und den Chef bietet. Es ist jedoch ratsam, die Entscheidung sorgfältig zu überdenken, da die Selbstständigkeit neben konkreten Vorteilen auch Nachteile mit sich bringen kann. Außerdem sollten angehende Selbstständige bedenken, dass Steuerangelegenheiten komplexer sind als bei Angestellten.

 

Inhaltsverzeichnis

 
 

 

Wichtigste Unterschiede zwischen Festanstellung und Selbständigkeit zusammengefasst

  • Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, Lohnsteuer, Kirchensteuer und gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag auf Ihr Einkommen zu zahlen. Diese Abgaben werden monatlich von Ihrem Arbeitgeber abgezogen und direkt an das Finanzamt abgeführt. Eine Steuererklärung ist in der Regel freiwillig.
  • Freiberufler und Gewerbetreibende zahlen weitgehend dieselben Steuern – bis auf die Gewerbesteuer, von der Freiberufler befreit sind. Um Steuererklärung und regelmäßige Zahlungen der Umsatzsteuer kümmert man sich selbst.
  • Bei Unternehmen fallen zusätzlich andere Steuerarten an: Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaft- oder Kapitalertragsteuer. Das kommt auf die Rechtsform an. Neben Betriebsausgaben können Unternehmen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um ihre Steuerlast zu senken oder zu optimieren.

 

Wie viel Steuern zahlt man eigentlich?

Wenn nach der Ausbildung oder dem Studium eine erste Steuererklärung erstellt wird, hat man wahrscheinlich nur eine ungefähre Ahnung, was an Steuern auf einen zukommt.

Die Höhe der zu zahlenden Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen und der Beschäftigungsform (Angestelltenverhältnis oder Selbstständiger). Im deutschen Steuerrecht gibt es jedoch einige Besonderheiten:

  • Die Steuersätze steigen progressiv an, was bedeutet, dass Personen mit höherem Einkommen auch höhere Steuersätze haben. Bei einem Jahreseinkommen von 26.000 Euro liegt der durchschnittliche Steuersatz bei 28,3 Prozent, bei 64.000 Euro hingegen schon bei 42 Prozent (Spitzensteuersatz).
  • Unternehmer unterliegen grundsätzlich denselben Steuern wie Arbeitnehmer, jedoch werden einige Rechtsformen abweichend besteuert.
  • Zusätzlich zur Einkommen- und Lohnsteuer kommen für Unternehmer weitere Steuern wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer hinzu.

Obwohl alle denselben Steuergesetzen unterliegen, zahlen am Ende nicht alle gleich hohe Steuern.

 

Steuern als Angestellter

Rund neun von zehn Erwerbstätigen in Deutschland arbeiten als Angestellte. Sie erbringen ihre arbeitsvertraglich geregelte Leistung und erhalten im Gegenzug von ihrem Arbeitgeber ein Gehalt oder ihren Lohn ausbezahlt.

 

Welche Steuern müssen Angestellte zahlen?

Für die erste Steuererklärung als Berufseinsteiger nach dem Studium sind nur drei Steuerarten relevant:

  • Lohnsteuer: Die Lohnsteuer ist eine Unterform der Einkommensteuer. Der Arbeitgeber behält sie direkt ein, bevor er ein Gehalt auszahlt, und überweist sie an das zuständige Finanzamt – Monat für Monat. Wie viel Lohnsteuer er abzieht, hängt von der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers ab.
    Als Single ist man in Lohnsteuerklasse 1.  Verheiratete, können Lohnsteuerklasse 4 nutzen oder alternativ die Klassen 3 und 5 kombinieren. In diese Lohnsteuerklassen sind unterschiedliche Freibeträge eingerechnet, sodass weniger Steuern gezahlt werden, als in Steuerklasse 1.
  • Kirchensteuer: Als Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche zahlt man je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer. Es ist aber nicht so schlimm, wie es sich anhört: Die 8 oder 9 Prozent beziehen sich auf die Höhe des Lohnsteuerbetrags, nicht auf das gesamte Gehalt. Diese Steuern sparen, kann man aber ganz einfach durch einen Kirchenaustritt.
  • Solidaritätszuschlag (Soli): Verdient man nicht viel, wird auch kein Soli gezahlt. Erst wenn ein Single mindestens 73.000 Euro brutto verdient, muss schrittweise der Solidaritätszuschlag gezahlt werden – in voller Höhe erst ab 109.000 Euro. Er beträgt 5,5 Prozent der Lohnsteuer.

 

Als Arbeitnehmer wird empfohlen, die Steuererklärung nach Abschluss des Jahres einzureichen, um möglicherweise zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet zu bekommen. Insbesondere in den ersten Jahren der Berufstätigkeit nach einer Ausbildung können Arbeitnehmer den Verlustvortrag nutzen, um Steuern zu sparen. Kosten aus Studium oder Ausbildung können hier berücksichtigt werden.

 

Tipp: Es ist möglich, neben einer Festanstellung auch nebenberuflich selbstständig zu arbeiten. Obwohl dies die Steuererklärung nicht unbedingt vereinfacht, kann die Selbstständigkeit als Nebenjob den Vorteil bieten, die Vorzüge einer Festanstellung mit denjenigen der Selbstständigkeit zu kombinieren.

 

Steuern als Angestellter optimieren

Schon bei der ersten Steuererklärung als Berufseinsteiger nach dem Studium kann jede Menge Optimierungspotenzial genutzt werden. Der Fiskus erlaubt nämlich, Kosten für die Berufstätigkeit (Werbungskosten) und auch noch einige andere Ausgaben gegen das Einkommen gegenzurechnen.

 

In Frage kommen beispielsweise diese Positionen:

Abzusetzende Kosten

Beispiele

Kosten für die Berufstätigkeit

Arbeitsweg (Pendlerpauschale), Fortbildungen, häusliches Arbeitszimmer, Arbeitsmittel

Dienstleistungen

Kosten für Hausmeister, Reinigungskraft oder Handwerker

Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten, Unterhaltsleistungen, Bestattungskosten

Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie private Vorsorge

Sonderausgaben

Kosten für eine Erstausbildung, gezahlte Kirchensteuer, Ausgaben für Kinderbetreuung

 

Mit jedem angesetzten Euro in der Steuererklärung verringert sich das Jahreseinkommen. Dadurch sinkt zum einen der persönliche Steuersatz, zum anderen aber auch die Berechnungsgrundlage. Im Ergebnis zahlt man weniger Steuern.

 

Steuern als Selbstständiger

Die Anzahl der Selbstständigen unter den rund 44,8 Millionen Erwerbstätigen im Jahr 2021 betrug lediglich 3,9 Millionen, was weniger als zehn Prozent entspricht. Dies zeigt, dass die Selbstständigkeit auch Nachteile mit sich bringen kann, da der Anteil sonst höher wäre.

Als Selbstständiger arbeitest du auf Auftragsbasis für Kunden und stellst anschließend eine Rechnung aus, die vom Auftraggeber bezahlt wird. Selbstständige unterliegen wie Angestellte der Einkommensteuer auf ihr Einkommen. Je nach Beruf und gewählter Rechtsform des Unternehmens können auch andere Steuerformen relevant sein.

 

Freiberufler, Freelancer oder Gewerbetreibender – gibt es Unterschiede?

Unternehmer ist nicht gleich Unternehmer. Es macht sogar in steuerlicher Hinsicht einen Unterschied, ob man Freiberufler, Freelancer oder Gewerbetreibender ist. Daher ist es sinnvoll, sich die einzelnen Formen der Selbstständigkeit genauer anzusehen:

  • Freiberufler: Freiberufler üben sogenannte Katalogberufe aus. Es handelt sich dabei um bestimmte Berufe in den Bereichen Wissenschaft, Unterricht, Kunst, Schriftstellerei und Erziehung. Typische Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten oder Journalisten.
  • Gewerbetreibender: Als gewerbetreibend gilt, wer kein Freiberufler ist und einer planmäßigen auf eine längere Dauer angelegten selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausführt. Bis auf wenige Ausnahmen, die als „sonstige Selbstständige“ geführt werden, sind fast alle Selbstständigen Gewerbetreibende.
  • Freelancer: Freelancer können sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sein. Die Bezeichnung zielt mehr auf die Art der Zusammenarbeit mit den Kunden ab und stellt keinen gesonderten Status dar. Gemeint sind damit Selbstständige, die auf Stunden- oder Projektbasis für andere Unternehmen arbeiten, ähnlich wie ein Subunternehmer. Für sie gibt es keine steuerlichen Besonderheiten, weshalb sie im Folgenden nicht gesondert behandelt werden.

 

Der größte Unterschied zwischen Freiberuflern und Freiberuflerinnen sowie Gewerbetreibenden liegt in der Gewerbesteuer. Anerkannte Freiberufler müssen diese unabhängig von ihrer Einkommenshöhe nicht zahlen. Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, sobald sie den Freibetrag überschreiten. Alle anderen zu zahlenden Steuern richten sich vor allem nach der gewählten Rechtsform und sind somit weitgehend identisch.

 

Welche Steuern zahlen Selbstständige?

Unternehmen unterliegen einer Vielzahl von Steuern, die abgesehen von Einkommensteuer, Kirchensteuer und Soli für Angestellte nicht relevant sind:

Steuerart

Höhe & Wissenswertes

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer richtet sich auch bei Unternehmern nach ihrem persönlichen Steuersatz. Sie wird ebenso ermittelt wie bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Da es hier aber keinen Arbeitgeber gibt, der die Lohnsteuer monatlich abführen könnte, sind auf der Basis einer Schätzung oder von Vergangenheitswerten quartalsweise Vorauszahlungen zu leisten.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer beträgt auch bei Unternehmern 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer und wird ebenfalls quartalsweise vorausgezahlt.

Solidaritätszuschlag

Der Soli ist wiederum erst ab einer gewissen Einkommenshöhe zu zahlen und beträgt maximal 5,5 Prozent der Einkommensteuer.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer schlägt der Unternehmer auf seine Rechnungen auf, kassiert sie vom Kunden und gibt sie dann an das Finanzamt weiter. Je nach Umsatzhöhe musst du als Unternehmer monatlich, quartalsweise oder halbjährlich Vorauszahlungen leisten. Eine Ausnahme gilt für Kleinunternehmer: Sie können sich bei einem Umsatz unter 22.000 Euro pro Jahr von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Diese Regelung nennt sich "Kleinunternehmerregelung".

Gewerbesteuer

Die Höhe der Gewerbesteuer variiert je nach Gemeinde, in der du deinen Unternehmenssitz hast. Jede Gemeinde hat einen individuellen Hebesatz, der mit dem Gewerbeertrag multipliziert wird. Dieser liegt ungefähr zwischen 200 und 900 Prozent. Um die Gewerbesteuer zu berechnen, multiplizierst du deinen Gewerbeertrag mit 3,5 Prozent und dem Hebesatz. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist ein Sonderfall, der nur für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG gilt. Damit besteuert das Unternehmen selbst seinen Ertrag mit einem Steuersatz von 15 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Soli.

Kapitalertragsteuer

Mit der Kapitalertragsteuer versteuerst du deine Ausschüttung aus einer Kapitalgesellschaft. Sie beträgt pauschal 25 Prozent. Dazu kommen noch 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer und 5,5 Prozent Soli.

 

Wie zahlen Personen- und Kapitalgesellschaften Steuern?

Als Freiberufler oder Gewerbetreibender müssen Steuern gezahlt werden, sobald das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Welche Steuerarten relevant sind, hängt von der jeweiligen Rechtsform ab.

 

Einzelunternehmen (e.K.) und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG)

Bei Einzelunternehmen (e.K.) und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) zahlt die Gesellschaft selbst keine Steuern, abgesehen von der Umsatzsteuer und möglicherweise der Gewerbesteuer. Sobald Gewinnausschüttungen erfolgen, müssen diese mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Es fallen dann Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an, abhängig von der Höhe des Gewinns. Dasselbe gilt, wenn ein Gehalt an den Inhaber ausgezahlt wird.

 

Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG und Mischformen)

Bei Kapitalgesellschaften kommt ein mehrstufiges Besteuerungssystem zum Tragen:

  • Zunächst zahlt das Unternehmen Umsatz- und Gewerbesteuer wie auch eine Personengesellschaft. Ein Unterschied besteht aber doch: Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag in der Gewerbesteuer
  • Die Gewinne versteuert die Kapitalgesellschaft selbst über die sogenannte Körperschaftsteuer mit 15 Prozent, hinzu kommen 5,5 Prozent Soli.
  • Erst später erfolgen Ausschüttungen aus dem Gewinn an die Gesellschafter. Diese sind aber keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Selbstständigkeit wie etwa bei einer Personengesellschaft, sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese werden über die Kapitalertragsteuer pauschal mit 25 Prozent besteuert – dazu kommen noch Soli und Kirchensteuer.

 

Welche Kosten kann ein Selbständiger absetzen?

Wenn man sich nach dem Studium selbstständig macht, gibt es Möglichkeiten, Steuern zu sparen, indem man Betriebsausgaben geltend macht. Als Unternehmer können alle Kosten abgesetzt werden, die mit dem Unternehmenszweck zu tun haben. Hierbei denkt man vielleicht zuerst an Material- und Personalkosten, aber es gibt auch weitere Ausgabenposten, wie:

  • Miete
  • Versicherungen (z.B. eine Unternehmenshaftpflicht-Versicherung)
  • betriebliche Steuern (z.B. die Gewerbesteuer)
  • Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten
  • Bankgebühren
  • Abschreibungen
  • Fachliteratur
  • Beratungskosten
  • Kosten für Weiterbildungen
  • Bewirtungskosten
  • Bürobedarf und -ausstattung
  • Kommunikationskosten
  • Reisekosten
  • Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeiter
  • Firmenwagen

Nicht immer sind die Betriebsausgaben vollständig absetzbar. Bewirtungen etwa können nur zu 70 Prozent angesetzt werden.

 

Achtung: Selbstständige haben in der Steuererklärung wie Angestellte auch die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Unternehmen weitere Kosten abzusetzen. Dazu zählen Ausgaben wie Kinderbetreuungskosten, Krankheitskosten oder Vorsorgeaufwendungen. Als Selbstständiger hat man dieselben Rechte wie ein Arbeitnehmer.

 

Wie können Unternehmen ihre Steuerlast optimieren?

Es gibt viele Möglichkeiten, wie man in einer Steuererklärung Steuern sparen kann. Dazu folgende Tipps für Unternehmer:

  • Wenn für die Finanzierung der Erstausstattung ein geschäftliches Darlehen aufgenommen wurde, können die Zinszahlungen von der Steuer abgesetzt werden.
  • Die Miete und Büroausstattung eines heimischen Arbeitszimmers können als Betriebsausgaben angegeben werden.
  • Wenn man beruflich viel unterwegs ist, kann ein Firmenwagen angeschafft werden, dessen Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Alternativ kann man ein Fahrzeug leasen, was oft steuerlich günstiger ist. Die monatlichen Leasingraten können von der Steuer abgesetzt werden. Elektrofahrzeuge bieten aufgrund von Sonderregelungen noch mehr Möglichkeiten zur Steuerersparnis.
  • Es lohnt sich, verschiedene Abschreibungsmodelle zu prüfen. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern kann es je nach Umsätzen günstiger sein, sie sofort oder über mehrere Jahre hinweg als Sammelposten abzuschreiben.
  • Bei geplanten größeren Investitionen, wie zum Beispiel der Anschaffung einer neuen Maschine, kann der Investitionsabzugsbetrag genutzt werden, um bis zu 40 Prozent der geplanten Kosten schon heute steuerlich abzusetzen. Diese Option ist vorteilhaft, wenn man in diesem Jahr überraschend viel verdient hat.
  • Als Angehöriger bestimmter Berufe kann die Betriebsausgabenpauschale genutzt werden. Dabei müssen die Betriebsausgaben nicht einzeln nachgewiesen werden, sondern können pauschal angegeben werden. Als Journalist können zum Beispiel 30 Prozent der Einkünfte als Betriebsausgabenpauschale angegeben werden, maximal jedoch 2.455 Euro. Das lohnt sich, wenn nur wenige Ausgaben vorliegen. Liegt man mit den Kosten über der Pauschale, können diese jederzeit nachgewiesen werden.

 

Selbstständig vs. angestellt: Was ist besser?

Es lässt sich nicht für jeden pauschal feststellen, ob sich nun die Selbstständigkeit oder die Festanstellung besser eignet. Vielmehr hängt diese Entscheidung davon ab, welche Vor- und Nachteile für den/die Einzelne relevant sind und je Fall stärker gewichtet werden. Dieser Überblick zeigt, worauf man bei der Entscheidung achten sollte:

 

Vorteile

Nachteile

Festanstellung

  • festes, planbares Einkommen
  • Anspruch auf Urlaub, Pausen und Ruhezeiten
  • Kündigungsschutz
  • soziale Absicherung
  • Anspruch auf Lohnfortzahlung
  • geregelte Arbeitszeiten
  • fester Tagesablauf
  • Arbeit gemeinsam im Team
  • Gefahr einer Kündigung
  • unflexible Arbeitszeiten
  • Bindung an Weisungen des Arbeitgebers
  • wenig Spielraum für freie Entfaltung
  • begrenzter Jahresurlaub
  • mitunter unangenehme Kollegen oder Chefs

Selbstständigkeit

  • weitgehend freie Gestaltung des Arbeitstags
  • freie Zeiteinteilung
  • Umsetzung eigener Ideen und Projekte
  • Leidenschaft zum Beruf machen
  • mehrere Jobs gleichzeitig verfolgen
  • selbstständige, freie Entscheidungen
  • hohe Eigenverantwortung
  • freie Wahl des Arbeitsorts
  • mehr Flexibilität bei Gestaltung des Privatlebens oder bei der Urlaubsplanung
  • eigene Entscheidung über Zusammenstellung des Teams
  • kein Chef, der Anweisungen erteilt
  • finanzielle Durststrecken durch schwankende Auftragslage
  • viele Formalitäten
  • unregelmäßige, oft lange Arbeitszeiten
  • hoher Aufwand durch rechtliche und steuerliche Verpflichtungen
  • Nebenaufgaben, für die eventuell die Kenntnisse fehlen (z. B. Buchhaltung)
  • hohe psychische Belastung wegen schlechter Absicherung im Krankheitsfall
  • hoher Druck wegen Sicherung des Lebensunterhalts
  • unregelmäßiges, schlecht planbares Einkommen
  • einseitige Abhängigkeit von einzelnen Kunden möglich
  • vollständiges Abschalten im Urlaub oder nach Feierabend fällt oft schwer
  • hohes Arbeitspensum
  • kein bezahlter Urlaub
  • ständige hohe Eigendisziplin nötig

 

Solange für eine Selbstständigkeit die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in Betracht gezogen wird, ist es steuerlich fast egal, ob eine Festanstellung oder Selbstständigkeit für sich gewählt wird.

Eine selbstständige Tätigkeit bietet jedoch mehr Freiheiten in der steuerlichen Optimierung, z. B. bei der gleichmäßigeren Verteilung der Steuerlast. Wenn man eine Geschäftsidee hat, mit der man einen hohen Gewinn erzielen kann, kann sich der Schritt in die Selbstständigkeit mit einer Kapitalgesellschaft lohnen.

Bei höheren Einkommen ergeben sich durch die mehrstufige Versteuerung enorme Steuervorteile, da die Gewinnausschüttungen nur mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer versteuert werden müssen, statt mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent.

 

Häufige Fragen und Antworten zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wer muss den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben?

Jeder Unternehmensgründer muss - unabhängig von der gewählten Rechtsform - den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben. Seit 2021 gibt es den Erfassungsbogen nicht mehr in Papierform oder als PDF, sondern nur noch digital über das Online-Portal der Steuerverwaltung (ELSTER). Auch Privatpersonen, die Strom aus einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten, sind zur Abgabe des Erfassungsbogens verpflichtet.

Wie bekommt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Bei Gewerbetreibenden informiert das Gewerbeamt nach erfolgter Gewerbeanmeldung die Finanzbehörde über die Unternehmensgründung. Dieses schreibt den Gewerbetreibenden an und teilt seinen Informationsbedarf mit. Freiberufler müssen selbst aktiv werden und sich an das Finanzamt wenden. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung befindet sich im Online-Finanzamt der deutschen Steuerverwaltung ELSTER. Die künftigen Unternehmer haben vier Wochen Zeit, sich dort zu registrieren und die Vordrucke auszufüllen.

 

Wie melde ich meine Selbständigkeit beim Finanzamt an?

Bei Freiberuflern genügt ein formloses Schreiben mit der privaten Steuernummer und dem beabsichtigten Gründungsvorhaben. Gewerbetreibende müssen zuerst beim örtlichen Gewerbeamt ihren Unternehmerstatus anzeigen und ihr Gewerbe anmelden. Gründer können bereits vorher das Portal ELSTER zur Online-Eingabe des Erfassungsbogens nutzen.

Wie beantrage ich eine Steuernummer beim Finanzamt?

Wird der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben, erhält der Gründer im Anschluss eine Steuernummer für sein Geschäft. Der Erfassungsbogen ist elektronisch an das für die Hauptbetriebsstätte zuständige Finanzamt zu übermitteln.