Anlage EÜR 2017: Formular wird Pflicht für alle!

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Bisher galt: Selbstständige und Gewerbetreibende, deren Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro im Jahr liegen, dürfen eine formlose Gewinnermittlung abgeben und müssen das Formular nicht benutzen. Damit ist es ab der Steuererklärung für 2017 vorbei!

Außerdem muss die Erklärung dann auch gleich per Elster eingereicht werden – Papier wird nicht mehr akzeptiert.

Der Versand kann zum Beispiel mit dem Programm Elster der Finanzverwaltung erfolgen. Aber auch mithilfe unserer Software SteuerSparErklärung können Sie komfortabel die Anlage EÜR ausfüllen und anschließend elektronisch verschicken.

Wichtig: Kümmern Sie sich rechtzeitig um das dafür erforderliche sogenannte Elster-Zertifikat! Bis Sie Ihre Zugangsdaten von der Finanzverwaltung zugeschickt bekommen, dauert es nämlich ein paar Tage.

Wenn Sie bereits über ein Zertifikat verfügen (das Sie schon bisher für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen brauchten), können Sie dieses Zertifikat auch für die Abgabe der Steuererklärung bzw. der Anlage EÜR verwenden. Sie müssen sich also nicht ein zweites Mal registrieren.

Hintergrund

Die standardisierte Gewinnermittlung über den Vordruck Anlage EÜR dient der Finanzverwaltung dazu, die Einnahmen, Ausgaben und Jahresergebnisse von Betrieben ohne größeren Aufwand miteinander vergleichen und auf Plausibilität prüfen zu können. Das setzt einen einheitlichen Vordruck mit vorgegebenen Einnahme- und Ausgabepositionen voraus. Die erfassten Beträge lassen sich vom Finanzbeamten auf Knopfdruck auswerten und Referenzwerten gegenüberstellen. Daraus können sich Ansatzpunkte für weitere Überprüfungen ergeben.

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