Übersicht:Zufluss- und Abflusszeitpunkt bei der Gewinnermittlung mit EÜR

Fast alle betrieblichen Vorgänge machen sich irgendwann als Zufluss oder Abfluss von Geld bemerkbar. Daher spricht man bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auch vom »Zufluss- und Abflussprinzip« Hier werden im Prinzip nur Geldbewegungen aufgezeichnet. Kassenführung, Bestandskonten und Inventur sind nicht erforderlich.

Es gilt: Einnahmen sind in dem Jahr als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ausgaben sind in dem Jahr als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, in dem sie abgeflossen oder geleistet worden sind. Was bedeutet das für Überweisungen, Lastschriften, Kreditkartenzahlungen usw.?

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