Trotz Coronavirus: Auszahlung von Kindergeld ist sichergestellt

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Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, werden den Kunden der Bundesagentur für Arbeit keine finanziellen Nachteile entstehen: Die Arbeitsagentur verspricht, unbürokratisch und flexibel zu handeln, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.

Das gilt ausdrücklich auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag, heißt es in einer Pressemitteilung vom 15.3.2020. Die Arbeitsfähigkeit sei sichergestellt, die sichere Auszahlung von Geldleistungen habe oberste Priorität.

Persönlicher Kontakt in Notfällen möglich

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit bleibt für Notfälle bestehen. Es entstehen keine Nachteile, wenn nicht persönlich vorgesprochen wird.

Fast alles lässt sich aber im Moment telefonisch oder online erledigen:

  • Eine Arbeitslosmeldung kann telefonisch erfolgen (Anträge auf Arbeitslosengeld I sind hir unter eServices möglich).

  • Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.

  • Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung können über Jobcenter.digital gestellt werden.

  • Anträge können formlos per Mail oder über www.arbeitsagentur.de/eServices gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen – und zwar ohne Rechtsfolgen! Als Kunde der Arbeitsagentur müssen Sie Termine nicht von sich aus absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen!

Die Bundesagentur für Arbeit hat angekündigt, so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen zu schalten und darüber sowohl über ihre Internetseite als auch über die überregionale und regionale Presse zu informieren.

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(MB)

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