Betreuungspauschale bei betreutem Wohnen steuerbegünstigt?

 - 

Das FG Nürnberg hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch für die Betreuungspauschale gewährt werden muss, die Senioren für den Notdienst bei Betreutem Wohnen zahlen müssen. Nun hat der BFH das letzte Wort.

Senioren, die in einer eigenen, abgeschlossenen Wohnung in einer Wohnanlage mit betreutem Wohnen leben, zahlen jährlich eine Betreuungspauschale aufgrund eines eigenen Vertrags. Diese wird vor allem für die Bereithaltung eines 24-Stunden-Notrufsystems samt Betreuungspersonal bei kurzfristiger Erkrankung des Bewohners gezahlt. Wie das Finanzgericht Nürnberg entschieden hat, kann eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG von 20 % der Pauschale beansprucht werden, sofern damit haushaltsnahe Dienstleistungen abgegolten werden (FG Nürnberg vom 13.2.2014, 6 K 1026/13 ). Dazu zählt natürlich die schnelle Betreuung eines Angehörigen zu Hause in einem akuten Notfall.

Betroffene Senioren sollten für die Betreuungspauschale im Mantelbogen die Steuerermäßigung beantragen und bei Ablehnung Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Weisen Sie auf die Revision VI R 18/14 hin, die das unterlegene Finanzamt gegen das Urteil beim BFH eingelegt hat, und beantragen Sie das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur BFH-Entscheidung.

Weitere News zum Thema
  • [] Unternehmer können für größere Anschaffungen einen sogenannten Investitionsabzug bilden. Das wirkt sich positiv auf Steuern und Liquidität aus. Das wurde allerdings zum Problem für alle, die ab 2022 eine Photovoltaikanlage erwerben wollten. mehr

  • [] Um die Grundsteuer verfassungskonform auszugestalten, müssen rund 36 Mio Einheiten in neu bewertet werden – unabhängig davon, welches Modell der Grundsteuer gewählt wird. Das bestätigte die Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mehr

  • [] Sie ziehen um und möchten Herd, Backofen und Waschmaschine von einem Handwerker ausbauen lassen? Dann vergessen Sie nicht, die Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben! mehr

  • [] Der Bundesrat hat den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Künftig können in den ersten vier Jahren 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. mehr

  • [] Die Große Koalition hat sich in Sachen Grundsteuer geeinigt. Inzwischen sind auch die Gesetzentwürfe bekannt. Die Neuregelung behält das kommunale Hebesatzrecht bei und soll das derzeitige Aufkommensniveau sichern. mehr

Weitere News zum Thema