Steuerabzugsbeträge für Handwerker und Haushaltshilfen in Haus und Garten

Wetten? Auch Sie haben Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen und Handwerker in Haus und Garten!

Fast jeder Steuerbürger nimmt in seinem Privathaushalt die Dienste eines Unternehmens in Anspruch oder leistet sich eine angestellte Haushaltshilfe. Oft sind diese Kosten in den Nebenkosten einer Mietwohnung oder im Hausgeld für eine Eigentumswohnung enthalten. An diesen Kosten beteiligt sich der Staat mit bestimmten Steuerabzugsbeträgen! Dieses Steuerbonbon sollten Sie auf jeden Fall mitnehmen.

In diesem Beitrag lesen Sie,

  • welche Steuerabzugsbeträge Sie für welche Arbeiten bekommen können

  • welche Regeln Sie bei 400 €-Hilfen und sozialversicherungspflichtigen Angestellten gelten,

  • was zu beachten ist, damit Sie die Förderung für Handwerkerleistungen und Dienste sonstiger Unternehmen nicht aus formalen Gründen verlieren,

  • was gilt, wenn Sie Mieter, Wohnungseigentümer oder Bewohner einer Senioren-Residenz sind und

  • wie Sie die Steuerabzugsbeträge optimieren können.

Diesen Beitrag haben schon 95 Personen gekauft  |  Datum: 21.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Diese Steuererleichterungen gibt es
    • 1.1.1 Welche Abzugsbeträge es gibt
    • 1.1.2 Paare erhalten die Abzugsbeträge nur einmal
    • 1.1.3 Schadenersatz und Versicherungsleistungen müssen Sie anrechnen
    • 1.1.4 Steuern sparen bereits während des Jahres
  • 1.2 Die Tätigkeit muss in Ihrem Haushalt erfolgen
    • 1.2.1 Was als Haushalt gilt
    • 1.2.2 Für den Haushalt oder im Haushalt?
  • 1.3 Handwerkerleistungen
    • 1.3.1 Welche Tätigkeiten steuerbegünstigte Handwerkerleistungen sind
    • 1.3.2 In diesen Fällen ist der Abzugsbetrag gefährdet
    • 1.3.3 Qual der Wahl: außersteuerliche Förderungen schließen den Abzugsbetrag aus
  • 1.4 Pflege und sonstige haushaltsnahe Hilfen
    • 1.4.1 Welche Tätigkeiten als sonstige haushaltsnahe Arbeiten begünstigt sind
    • 1.4.2 Diese Tätigkeiten sind nicht begünstigt
    • 1.4.3 Besonderheiten bei Pflege- und Betreuungsleistungen
  • 2.1 400-Euro-Kraft
    • 2.1.1 Wer zu den begünstigten 400-Euro-Jobbern zählt
    • 2.1.2 Ihre Pflichten als Arbeitgeber
    • 2.1.3 Welche Aufwendungen begünstigt sind
    • 2.1.4 Wenn der Mini-Jobber eine kurzfristige Hilfe ist
  • 2.2 Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
    • 2.2.1 Wer zu den sozialversicherungspflichtigen Angestellten zählt
    • 2.2.2 Welche Pflichten Sie als Arbeitgeber haben
    • 2.2.3 Diese Aufwendungen sind begünstigt
  • 2.3 Dienstleister und Au-pair
    • 2.3.1 Leistungen eines Unternehmens
    • 2.3.2 Au-pair-Kraft
  • 3.1 Werbungskosten, Betriebsausgaben und Sonderausgaben
    • 3.1.1 Kinderbetreuungskosten
    • 3.1.2 Beruflich genutzte Räume, zum Teil vermietete Gebäude und Baudenkmäler
  • 3.2 Außergewöhnliche Belastungen
    • 3.2.1 Welche Aufwendungen betroffen sein können
    • 3.2.2 Besonderheiten bei Pflegekosten
  • 4.1 Mieter und Eigentümer
    • 4.1.1 Musterbescheinigung für Vermieter/Verwalter zur Steuerbegünstigung
    • 4.1.2 In welchem Jahr die Aufwendungen berücksichtigt werden
    • 4.1.3 Was bei einer Dienst- oder Werkswohnung gilt
  • 4.2 Auftraggeberpool/Arbeitgeberpool
  • 4.3 Bewohner einer Senioren-Residenz
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
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