GKV: Krankenhauswahl leicht (aber sinnvoll) eingeschränkt

 - 

Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat bei planbaren Behandlungen die freie Auswahl zwischen allen Krankenhäusern – außer den reinen Privatkliniken. Doch es gibt eine Einschränkung.

Es gibt angenehmere Orte als Kliniken, und richtig unangenehm wird es für den, der eine Operation über sich ergehen lassen muss. Dennoch kann man sich den Ort der Operation oft nicht aussuchen. Foto: AdobeStock

Wer in Stuttgart wohnt, kann sich beispielsweise einer Bypass-Operation durchaus auch in Leipzig unterziehen. Das Krankenhaus in Leipzig wird dazu aber nur bereit sein, wenn es sicher sein kann, dass die Krankenkasse der Versicherten die Kosten übernimmt. Genau an diesem Punkt führen Urteile des Bundessozialgerichts vom 9.4.2019 zu einer Einschränkung der Krankenhauswahl, die allerdings aus Patientensicht wohl im Einzelfall hart, aber recht vernünftig ist (Az. B 1 KR 2/18 R (Aortenklappe)).

Verhandelt wurde vor dem BSG u.a. über eine Klage eines Krankenhauses gegen die AOK. Es ging also – zumindest vordergründig – nicht um Versicherte und deren Ansprüche, sondern um einen Streit zwischen AOK und Krankenhaus um die Honorierung von Leistungen.

Das klagende Krankenhaus war 2010 – um einen Fall aus dieser Zeit ging es im Verfahren – im bayerischen Krankenhausplan als Krankenhaus der Grundversorgung mit den Fachrichtungen Innere Medizin und Chirurgie geführt, aber nicht als Spezialklinik. Hintergrund ist dabei, dass die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden den einzelnen Krankenhäusern bestimmte Versorgungsstufen zuordnen, die von der Grundversorgung bis zur Maximalversorgung reichen.

Hochkomplexe mehrstündige Operationen – etwa Eingriffe unter Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine – gehören nicht zum Angebot von Häusern der Grundversorgung und sie werden von diesen wohl schon aus Angst vor Haftungsfolgen vernünftigerweise nicht angeboten. Normalerweise jedenfalls.

In der Klinik, über deren Klage vor dem BSG verhandelt wurde, hatte das klagende Grundversorgungs-Krankenhaus sich weit vorgewagt und eine AOK-Versicherte mit einer Transkatheter-Aortenklappenimplementation (TAVI) behandelt. Das hört sich kompliziert an und ist auch kompliziert. Hierbei wird im Rahmen eines minimalinvasiven Eingriffs (also ohne Aufschneiden des Brustkorbes) eine neue Herzklappe eingesetzt. Die OP gelang wohl, aber das spielte für das Verfahren keine Rolle.

Das BSG befand grundsätzlich: Führen Krankenhäuser Operationen durch, die nicht zum Versorgungsauftrag des Hauses – hier der Grundversorgung – gehören, erhalten sie keine Vergütung von der Krankenkasse des behandelten Patienten. Das Krankenhaus muss damit 32.000,– €, die für die OP verlangt wurden, in den Wind schreiben.

Wichtiger noch ist jedoch die Signalwirkung des Urteils für die gesamte Kliniklandschaft. Gesetzlich Versicherte werden künftig keine realistische Chance mehr haben, komplizierte Eingriffe in einem Krankenhaus der Grundversorgung zu erhalten. Sie werden deshalb häufiger auf Kliniken zurückgreifen müssen, die nicht wohnortnah liegen.

Bei der Suche nach einem spezialisierten Krankenhaus helfen natürlich die Ärzte der Betroffenen, aber auch die Krankenhaus-Navigatoren der Krankenkassen. Das Navi der AOK findet man im Internet z.B. unter weisse-liste.krankenhaus.de. Entsprechende Navis gibt es aber auch von den anderen großen Krankenkassen.

Wichtig ist dabei: Sie sind frei zugänglich, also nicht nur für Versicherte der jeweiligen Kassen verfügbar. Der identische Einleitungstext der "Checkliste Krankenhausaufenthalt", der auf den Internetportalen der Kassen zu finden ist, liest sich wie ein Verbraucher-Ratgeber: "Wer ins Krankenhaus muss, hat viele Fragen. Welche Klinik ist für eine bestimmte Behandlung besonders gut geeignet? Wie häufig wird diese dort durchgeführt und mit welchem Erfolg? Wie spezialisiert sind die Ärzte? Und wie ist die Klinik ausgestattet?"

Die Navis fordern die Nutzer zunächst auf, ihre Krankheit beziehungsweise die geplante Operation einzugeben und verlangen dazu die medizinische Bezeichnung. Wer diese nicht kennt, findet in den Navis auch einen Befund-Dolmetscher. Nach der Krankheitsangabe kann man die Suche regional eingrenzen und z.B. eingeben, dass man eine Klinik sucht, die besonders viele Patienten mit der eigenen Krankheit behandelt hat.

Die Anzahl der durchgeführten Eingriffe wird jedenfalls angezeigt. Je mehr Eingriffe eine Klinik durchgeführt hat, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie mit den Risiken des Eingriffs umgehen kann.

(MS)

Weitere News zum Thema
  • [] Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Hilfe. Unterstützung gibt es unter anderem in Form von Leistungen zur Teilhabe, beim Wohnen, bei der Kommunikation, der Aus- und Weiterbildung – und auch bei Mobilität und Reisen. Auf diesen Bereich möchten mehr

  • [] 2024 treten weitere Maßnahmen der im Juni 2023 beschlossenen Pflegereform in Kraft: Unter anderem werden Leistungen verbessert, der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld ausgeweitet und die Zuschläge erhöht, die die Pflegekasse an Pflegebedürftige mehr

Weitere News zum Thema