Abschnitt R 4.6 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

II. – Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren → R 4 – Zulässigkeitsvoraussetzungen

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt R 4.6 DA-KG – Folgen der Unzulässigkeit

1Fehlt auch nur eine der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs, ist dieser als unzulässig zu verwerfen (§ 358 Satz 2 AO). 2Vor Erlass der Einspruchsentscheidung ist der Einspruchsführer anzuhören und die Rücknahme des Einspruchs anzuregen. 3Der die Unzulässigkeit aussprechende Tenor in der Einspruchsentscheidung ist zu begründen. 4Der Einspruch ist bei Unzulässigkeit in der Sache nicht zu prüfen, selbst wenn er nach materiellem Recht begründet wäre. 5Die Verwerfung des Einspruchs als unzulässig hat zur Folge, dass der angefochtene Verwaltungsakt mit seinem Inhalt Bestandskraft erlangt. 6Eine Verböserung (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO) des angefochtenen Verwaltungsakts ist ausgeschlossen.