Testament offiziell hinterlegen: Warum und wie?
Den letzten Willen sollte man vor Verlust schützen. -Symbolbild-

Testament offiziell hinterlegen: Warum und wie?

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Die Hinterlegung eines Testaments schützt vor Verlust, Diebstahl und Fälschung und stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers nach dessen Tod auch tatsächlich umgesetzt wird. Dies ist besonders wichtig, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, wie ein vom Oberlandesgericht (OLG) Celle entschiedener Fall zeigt.

Dort hatten nach dem Tod eines Mannes seine Witwe und sein Sohn darüber gestritten, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hatte. Die Witwe behauptete das – doch gefunden hatte sie das Testament nicht. Das erstentscheidende Landgericht hatte zehn Zeugen vernommen, die aber keine endgültige Klärung brachten. Beim Oberlandesgericht nahm die Frau schließlich ihre Klage zurück und erkannte den Sohn als gesetzlichen Miterben an (OLG Celle, Pressemitteilung vom 11.04.2025).

 

Inhalt

 

Ein offiziell hinterlegtes Testament wird im Zentralen Testamentsregister registriert. Dort ist das Testament vor Verlust, Diebstahl und Fälschung geschützt. Außerdem ist durch die Testament-Hinterlegung sicherstellt, dass das Nachlassgericht vom Tod erfährt und das Testament eröffnet.

Wo kann man ein Testament hinterlegen?

Ein ohne Notar verfasstes Testament kann beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Das Nachlassgericht gehört zum Amtsgericht.

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig(!) handschriftlich(!) verfasst und unterschrieben sein. Es reicht nicht aus, eine am Computer geschriebene Fassung auszudrucken und von Hand zu unterschreiben. Es muss tatsächlich der komplette Text von Hand geschrieben werden.

Ein beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament wird im Zentralen Testamentsregister eingetragen. Nach dem Tod des Erblassers erfolgt ein Informationsaustausch zwischen dem Standesamt, dem Testamentsregister und der Stelle, die das Testament verwahrt. Das Testament wird automatisch an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet, das die Erben informiert und das Testament eröffnet.

Ein notariell errichtetes Testament wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt und ebenfalls im Testamentsregister registriert.

Wie hinterlegt man ein Testament beim Testamentsregister?

Wenn man ein Testament beim Notar erstellen lässt, kümmert dieser sich automatisch um die Registrierung.

Ein selbst geschriebenes Testament gibt man einfach beim Nachlassgericht am Amtsgericht, in dessen Bezirk man seinen Wohnsitz hat, ab.

Was kostet die Hinterlegung eines Testaments?

Für die Hinterlegung eines Testaments fallen einmalig 75 Euro für das Amtsgericht und 18 Euro für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister an, insgesamt also 93 Euro.

Bei einem notariell errichteten Testament richten sich die Kosten nach dem Nachlasswert. Sie variieren außerdem je nach Art des Testaments (Einzel- oder Gemeinschaftstestament).

Kann man ein Testament aus dem Testamentsregister zurückholen?

Ja, man kann sich sein Testament jederzeit vom Zentralen Testamentsregister zurückgeben lassen. Das kostet nichts – allerdings muss man bei erneuter Hinterlegung die Kosten erneut zahlen.

Ein privates Testament kann man nach der Rücknahme einfach ändern und neu hinterlegen. Ein notarielles Testament verliert jedoch seine Wirksamkeit, wenn es zurückgegeben wird, und muss neu erstellt werden.

Man kann das Testament auch durch ein neues Testament widerrufen oder ergänzen, ohne es aus der Verwahrung zurückholen zu müssen. Allerdings muss dann natürlich sichergestellt werden, dass das neue Testament auch tatsächlich gefunden wird.

Wir raten dazu, bei einer Änderung das alte Testament zurückzuholen und zu vernichten.

Wie schreibt man ein Testament?

Durch die offizielle Hinterlegung eines Testaments stellt man sicher, dass der letzter Wille respektiert wird und die Erben keine unnötigen Schwierigkeiten haben.

Wer ein Testament schreibt (und das sollte jede und jeder tun) sollte die Möglichkeit nutzen, das Testament beim Amtsgericht oder Notar zu hinterlegen, um Streitigkeiten zu vermeiden und Klarheit zu schaffen.

Hilfe beim Verfassen des Testaments oder bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Notar bieten diese Ratgeber:

Das richtige Testament für Ehepaare

Chancen und Risiken beim Berliner Testament

Das richtige Testament für Alleinstehende

Das richtige Testament für nichteheliche Lebenspartner

Der Pflichtteil im Erbrecht

Der VorsorgePlaner Plus, inklusive Notfallordner

Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen

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(MB)

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