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Eheleute wollen oft ein gemeinsames Testament verfassen, weil sie mit der vom Gesetz vorgesehenen Erbfolge nicht einverstanden sind. Jeder Erbfall ist aber anders. So müssen in vielen Fällen individuelle Besonderheiten im Ehegattentestament berücksichtigt werden. Anhand konkreter Beispiele wird die Rechtslage verdeutlicht. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt, um Sie vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen zu schützen.
Regelmäßig haben Eheleute ein Interesse daran, ein gemeinsames Testament zu verfassen, weil sie mit der vom Gesetz vorgesehenen Erbfolge nicht einverstanden sind. Denn ohne ein gemeinsames Testament, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Haben Eheleute Kinder, vielleicht auch aus erster oder zweiter Ehe, könnten die Pflichtteile der Kinder die wirtschaftlich sichere Situation des überlebenden Ehegatten (einer der beiden Partner einer Ehe) gefährden. Wird jedoch ein solch gemeinsames Testament erstellt, spricht der Gesetzgeber vom sogenannten »Ehegattentestament«.
Bei Ehepaaren beliebt: Das Berliner Testament
Nach dem Tod eines Partners soll oft der länger lebende Ehepartner wirtschaftlich versorgt werden und das Erbe vollständig bekommen. Nach dieser als »Berliner Testament« bekannten Variante der Erbfolge, erbt der länger lebende Ehepartner erst einmal alles. Erst nach dem Tod des Alleinerben erben die Kinder (sog. Schlusserben) der Eheleute.
Sicherheit durch »wechselbezügliche« Verfügungen im Ehegattentestament
Werden im gemeinsamen Testament noch dazu gemeinsame Verfügungen getroffen, entstehen »Bindungswirkungen« für beide Parteien. Das bedeutet, einseitige Änderungen am Testament sind für einen Ehepartner alleine nicht mehr möglich. Nur gemeinsam. Dies verschafft beiden die Sicherheit, das sogar über Ihren Tod hinaus, der überlebende Ehepartner (der Nacherbe) keine Änderungen mehr am Ehegattentestament vornehmen kann und z.B. die gemeinsam getroffene Erbfolge eingehalten wird.
Das eine Muster für ein gemeinsames Ehegattentestament gibt es nicht
Jeder Erbfall ist anders. So müssen in vielen Fällen individuelle Besonderheiten im Ehegattentestament berücksichtigt werden, sei es, dass neben der Erbeinsetzung weitere Zuwendungen erfolgen oder den Erben bestimmte Verpflichtungen auferlegt werden sollen, der eingesetzte Erbe verschuldet oder pflegebedürftig ist oder komplizierte Familienverhältnisse wie beispielsweise in einer Patchwork-Familie bestehen.
Dieser Ratgeber will Ihnen bei der Errichtung Ihres Testaments helfen:
Sie können sich mit den wichtigsten erbrechtlichen Regeln und Grundsätzen vertraut machen und werden so in die Lage versetzt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Sie erhalten einen Überblick über die vorweggenommene und die gesetzliche Erbfolge, die als als Altersnativen für die Vermögensübertragung zur Verfügung stehen.
Es werden die Grenzen der testamentarischen Gestaltungsfreiheit und die steuerlichen Folgen der Vermögensübertragung aufgezeigt.
Sie erfahren, welchen formellen Anforderungen Ihr Testament entsprechen muss und welche erbrechtlichen Instrumente Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihren »letzten Willen« zu verwirklichen.
Für typische Familien- und Vermögensverhältnisse werden gängige Lösungen aufgezeigt, bewertet und Gestaltungsmodelle in Form von umfassenden Testamentsmustern vorgestellt.
Anhand konkreter Beispiele wird die häufig komplizierte Rechtslage verdeutlicht. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt, um Sie vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen zu schützen.
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort
2 Was Sie vor der Testamentserrichtung bedenken sollten 2.1 Vermögensverzeichnis erstellen: Einfach den Umfang der Erbschaft ermitteln 2.2 Was kann vererbt werden und was nicht? 2.3 Vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten als Alternative zur Erbfolge 2.3.1 Vermögensübertragung zu Lebzeiten durch Schenkung 2.3.2 Vermögensübertragung zu Lebzeiten durch Übergabevertrag 2.4 Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall als Alternative zur lebzeitigen Vermögensübertragung und zur Erbfolge 2.4.1 Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall 2.4.2 Zuwendung einer Lebensversicherung 2.4.3 Zuwendung von Bankguthaben 2.5 Gesetzliche Erbfolge als Alternative zur testamentarischen Erbfolge 2.5.1 Wann tritt die gesetzliche Erbfolge ein? 2.5.2 Grundsätze des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten 2.5.3 Erbteil des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft 2.5.4 Erbteil des Ehegatten bei Gütertrennung 2.5.5 Anspruch des Ehegatten auf den »Voraus« 2.6 Schranken der testamentarischen Gestaltungsfreiheit 2.6.1 Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen 2.6.2 Gesetzliche Zuwendungsverbote 2.6.3 Bindung an frühere erbrechtliche Verfügungen 2.6.4 Pflicht zur persönlichen Testamentserrichtung 2.6.5 Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Gestaltungsinstrumente 2.6.6 Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte
3 In welchen Formen Eheleute ein Testament errichten können 3.1 Testierfähigkeit 3.2 Einzeltestamente der Eheleute 3.2.1 Eigenhändiges Einzeltestament 3.2.2 Notarielles Einzeltestament 3.3 Gemeinschaftliches Ehegattentestament 3.3.1 Gültige Ehe 3.3.2 Eigenhändiges gemeinschaftliches Testament 3.3.3 Notarielles Ehegattentestament 3.3.4 Berliner Testament 3.4 Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament? 4 Welche erbrechtlichen Instrumente stehen Ihnen für Ihren »Letzten Willen« zur Verfügung? 4.1 Einsetzung des oder der Erben 4.1.1 Verfügung im Testament 4.1.2 Unklare Erbeinsetzung und Auswahl der Erben 4.1.3 Erbeinsetzung unter einer Bedingung 4.1.4 Einsetzung eines Ersatzerben 4.1.5 Welche Schwachstellen gibt es beim Berliner Testament? 4.2 Anordnung der Vor- und Nacherbfolge 4.2.1 Trennung des Nachlasses vom Vermögen des Vorerben 4.2.2 Testamentarische Verfügung 4.2.3 Vor- und Nacherbschaft als Gestaltungsmittel für Eheleute 4.3 Enterbung gesetzlicher Erben 4.3.1 Art und Weise der Enterbung 4.3.2 Folgen der Enterbung 4.4 Zuwendung von Vermächtnissen 4.4.1 Abgrenzung zu anderen testamentarischen Verfügungen 4.4.2 Gegenstände des Vermächtnisses 4.4.3 Begünstigter und Beschwerter des Vermächtnisses 4.4.4 Sicherstellung des Vermächtnisanspruchs 4.4.5 Vermächtnis als flexibles testamentarisches Gestaltungsinstrument 4.5 Anordnung von Auflagen 4.5.1 Abgrenzung zu anderen testamentarischen Verfügungen 4.5.2 Inhalt der Auflage 4.5.3 Beschwerter und Begünstigter einer Auflage 4.5.4 Sicherstellung der Auflagenerfüllung 4.5.5 Auflage als flexibles testamentarisches Gestaltungsinstrument 4.6 Anordnungen für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft 4.6.1 Teilungsanordnung 4.6.2 Teilungsverbot 4.7 Anordnung der Testamentsvollstreckung 4.7.1 Testamentarische Anordnung der Testamentsvollstreckung 4.7.2 Testamentsvollstreckung als testamentarisches Gestaltungsmittel 4.8 Familienrechtliche Anordnungen 4.8.1 Beschränkung der elterlichen Vermögenssorge 4.8.2 Benennung eines Vormunds
5 Ihr individuelles Testament 5.1 Ihre persönlichen Lebensumstände 5.2 Erbrechtliche Gestaltungen im Einzeltestament 5.2.1 Bindung an gemeinschaftliches Testament 5.2.2 Enterbung des getrennt lebenden Ehegatten 5.2.3 Enterbung eines Kindes durch Einzeltestament eines Ehegatten 5.2.4 Einzeltestament ohne Änderung der gesetzlichen Erbfolge mit Vermächtnissen und Auflagen 5.2.5 Erbeinsetzung der gemeinsamen Kinder durch Einzeltestament eines Ehegatten und Wohnungsrechtsvermächtnis zugunsten des Ehepartners 5.2.6 Einzeltestament eines Ehegatten ohne Änderung der gesetzlichen Erbfolge mit Teilungsanordnungen für die Erben 5.2.7 Einzeltestament eines Ehegatten als Geschiedenentestament mit Erbeinsetzung des Kindes aus erster Ehe 5.3 Erbrechtliche Gestaltungen im gemeinschaftlichen Testament 5.3.1 Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten ohne Kinder mit gegenseitiger Erbeinsetzung 5.3.2 Gemeinschaftliches Testament der Eheleute mit Erbeinsetzung der Kinder und Nießbrauchsvermächtnis an der Familienwohnung zugunsten des längerlebenden Ehegatten 5.3.3 Gemeinschaftliches Testament der Eheleute in Patchworkfamilie 5.3.4 Gemeinschaftliches Testament der Eheleute mit Einsetzung eines behinderten Kindes als Vorerbe und Anordnung der Testamentsvollstreckung 5.3.5 Gemeinschaftliches Testament der Eheleute mit Erbeinsetzung eines verschuldeten Kindes 5.3.6 Berliner Testament der Eheleute mit Einsetzung der Kinder als Schlusserben 5.3.7 Berliner Testament der Eheleute mit Einsetzung der Kinder als Schlusserben und Teilungsanordnung 5.3.8 Berliner Testament der Eheleute mit Einsetzung der Kinder als Schlusserben und Vorausvermächtnissen für die Kinder 5.3.9 Berliner Testament der Eheleute mit Einsetzung der Kinder als Schlusserben und Enterbung eines Kindes 5.3.10 Berliner Testament der Eheleute mit Einsetzung der Kinder als Schlusserben und Abänderungsvorbehalt 5.3.11 Berliner Testament der Eheleute mit Einsetzung der Kinder als Schlusserben und Pflichtteilsstrafklausel 5.3.12 Berliner Testament der Eheleute mit Einsetzung der Kinder als Schlusserben, Wiederverheiratungsklausel und Anfechtungsverzicht 5.3.13 Berliner Testament jüngerer Eheleute mit Einsetzung der minderjährigen Kinder als Schlusserben und familienrechtlichen Anordnungen