Nießbrauch: Unterschiedliche Sterbetafeln für Männer und Frauen verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hat die Verwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln als verfassungsgemäß bestätigt. -Symbolbild-

Nießbrauch: Unterschiedliche Sterbetafeln für Männer und Frauen verfassungsgemäß

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das Grundgesetz (GG) verstößt.

Was sind Sterbetafeln?

Sterbetafeln sind statistische Tabellen, die die durchschnittliche Lebenserwartung von Menschen in verschiedenen Altersgruppen darstellen.

Sie werden vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und dienen als Grundlage für die Berechnung von Werten, die von der Lebenserwartung abhängen, wie zum Beispiel Renten oder der Kapitalwert von Nießbrauchsrechten.

Aktuelle Sterbetafel für Nießbrauch beim Bundesfinanzministerium herunterladen:

»Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2025«

Der konkrete Fall

In den verhandelten Fällen hatten die Kläger im Jahr 2014 Anteile an einer GmbH von ihrem Vater unentgeltlich erhalten, wobei sich der Vater den lebenslangen Nießbrauch an den Anteilen vorbehielt.

Das Finanzamt minderte den Wert der Anteile um den Kapitalwert des Nießbrauchsrechts, berechnet anhand der Lebenserwartung des Vaters.

Die Kläger argumentierten, dass die unterschiedliche Bewertung für Männer und Frauen gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Der BFH wies diese Argumentation zurück und betonte, dass die geschlechtsspezifischen Sterbetafeln eine genauere und realitätsnähere Bewertung ermöglichen. Die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ist also verfassungsgemäß (BFH-Urteile vom 20.11.2024, Az. II R 38/22, II R 41/22 und II R 42/22).

Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen je nach Geschlecht und Lebensalter des Nießbrauchsberechtigten unterschiedlich hohe Steuerlasten tragen können.

(MB)

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