Steuerfreier Minijob dank Zuzahlung zum Firmenwagen

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Es gibt Leute, die gerne mit Zahlen spielen und dabei auf allerhand gute Gedanken kommen – wie in diesem Fall, in dem 20.000 Euro Zuzahlung zur Anerkennung eines Minijobs geführt haben.

Und so geht das kluge Zahlenspiel:

Ein (wohlhabender) Steuerzahler kann auf Minijob-Basis beschäftigt werden, wenn er neben einem geringen Barlohn einen respektablen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt und er zu dessen Anschaffung 20.000 Euro beisteuert, die in 96 Monaten abgeschrieben werden sollen.

Ergibt sich nämlich aus dem monatlichen Gehalt (hier in Höhe von 75 €) und dem auf 1%-Basis ermittelten Sachbezugswert (hier 374 € - errechnet aus 574 € geldwertem Vorteil minus auf den Monat umgerechnet 200 € aus der geleisteten Einmalzahlung von 20.000 €) für die Privatnutzung des Pkw ein Bruttoverdienst von 449 Euro monatlich, so ist dem Gesetz Genüge getan, da der monatliche Grenzwert von 450 Euro nicht überschritten wird (Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.4.2018, Az. 9 K 210/17).

Wow.

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