Lohnsteuertabellen 2025, 2024 und die Jahre zuvor

Die Höhe der Einkommensteuer wird mit einem stufenlosen Formeltarif berechnet. Die früher ausgegebenen amtlichen Einkommensteuertabellen und Lohnsteuertabellen wurden abgeschafft. Unser Angebot an Lohnsteuertabellen für 2025, 2024 zum kostenlosen Download schließt diese Lücke.

Direkt zum Download der Lohnsteuertabellen

Was ist die Lohnsteuertabelle?

Die Lohnsteuertabelle ist eine Übersicht über die Höhe der Lohnsteuer, die ein Arbeitgeber abzuführen hat. Diese variiert je nach Steuerklasse des Arbeitnehmers und Höhe des Monatslohns. Deshalb haben wir unsere Lohnsteuertabellen nach Steuerklasse sortiert. Denn sie beeinflusst maßgeblich, wie hoch für den Arbeitnehmer die Freibeträge sind. Und wie hoch die Lohnsteuerabzüge, die der Arbeitgeber ans Finanzamt zahlen muss. Aus der Lohnsteuertabelle können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also entnehmen, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich einbehält und an das Finanzamt abführt.

Welche Lohnsteuertabellen gibt es?

Zunächst einmal unterscheidet man die Lohnsteuertabelle in die allgemeine Lohnsteuertabelle und die besondere Lohnsteuertabelle. Worin sich die beiden genau unterscheiden und welche zur Ermittlung der individuellen Lohnsteuer gilt, dazu gleich mehr.

Es gibt darüber hinaus noch weitere, detailliertere Lohnsteuertabellen, die nach Bundesland erstellt werden oder unter Berücksichtigung gezahlter oder nicht gezahlter Kirchensteuer. Manche Lohnsteuertabelle ist nur für Beamte gültig, anderswo wird sie nach privater oder gesetzlicher Krankenversicherung sortiert.

Bei Steuertipps.de finden Steuerzahler PDF-Dokumente zum Herunterladen, die jeweils die allgemeine und die besondere Lohnsteuertabelle beinhalten. Bei unseren Lohnsteuertabellen zum Download handelt es sich um Tabellen, die die durchschnittliche Höhe der monatlichen Lohnsteuer unter der Annahme berechnet, dass Kirchensteuer und ggf. Solidaritätszuschlag gezahlt wird. Nicht berücksichtigt werden in unseren Lohnsteuertabellen hingegen Vorsorgepauschalen bei der Krankenversicherung, Zuschläge zur Pflegeversicherung und Freibeträge für Arbeitnehmer mit Kindern.

Für eine individuelle, auf das eigene Einkommen / den individuellen Arbeitslohn zugeschnittene Berechnung der Höhe der Lohnsteuer empfehlen wir ergänzend zu unseren Tabellen auch unseren Lohnsteuerrechner.

Allgemeine Lohnsteuertabelle (Lohnsteuertabelle A)

Die Allgemeine Lohnsteuertabelle, auch: Lohnsteuertabelle A, gilt für alle Arbeitnehmer, die in die gesetzlichen Versicherungen einzahlen. Wer also als Arbeitnehmer gesetzlich rentenversichert, krankenversichert und pflegeversichert ist, legt für die Berechnung die Allgemeine Lohnsteuertabelle zugrunde.

Auch für Angestellte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung freiwillig versichert sind, gilt die Lohnsteuertabelle A.

Hinweis: Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern können die Krankenkassenbeiträge nicht pauschal in der Allgemeinen Lohnsteuertabelle berücksichtigt werden. Deshalb wird die abzuführende Lohnsteuer in einer Nebenrechnung gesondert berechnet.

Sonderfall »Steuerklasse III«: Bei Verheirateten mit Steuerklasse 3 handelt es sich um einen Sonderfall insofern, dass bis zu einem Gehalt von monatlich ca. 2.625 Euro (2025) keine Lohnsteuer anfällt. Je nach Einkommenssituation von verheirateten oder verpartnerten Paaren kann damit ein Wechsel in die Steuerklassen-Kombination 3/5 interessant sein. Näheres hierzu im Steuerklassen-Rechner und unserer ausführlichen Übersicht über Steuerklassen.

Besondere Lohnsteuertabelle (Lohnsteuertabelle B)

Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, also rentenversicherungsfrei beschäftigt ist, orientiert sich an der Besonderen Lohnsteuertabelle. Die Besondere Lohnsteuertabelle wird auch Lohnsteuertabelle B genannt.

Für Beamte, Richter, Berufssoldaten oder Gesellschafter-Geschäftsführer führen Arbeitgeber geringere Lohnsteuern ab. Der Grund dafür liegt in ihrem Versicherungsstatus. Sie entrichten eine höhere Selbstbeteiligung in Form von Versicherungsbeiträgen und diese werden bei der Berechnung der Lohnsteuerabgaben durch den Arbeitgeber berücksichtigt.

Wenn die Beiträge zur privaten Basiskrankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung höher sind als der in der Lohnsteuertabelle eingearbeitete Mindestbetrag der Vorsorgepauschale, führt der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer ab. Diese Berechnung ist in der Besonderen Monatslohnsteuertabelle abgebildet.

Änderungen an der Lohnsteuertabelle 2025

Die Lohnsteuertabelle 2025 beinhaltet alle Änderungen, die Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer im Jahr 2025 haben. Dazu zählen auch der in weiten Teilen vollständige Wegfall des Solidaritätszuschlages und der angehobene Grundfreibetrag.

Hinweis: In der Lohnsteuertabelle 2025 von Steuertipps ist das Ehegattensplitting – das auch im ersten Trennungsjahr gültig ist – nicht berücksichtigt.

Lohnsteuertabellen 2025 zum Download

Die Tabellen können nach dem Download gratis als PDF gespeichert werden. Enthalten sind in unseren Lohnsteuertabellen immer Auszüge aus der allgemeinen und aus der besonderen Monatslohnsteuertabelle.

Der Übersicht zuliebe drucken wir nur jeden dritten Wert der vormals amtlichen Tabellen ab. Das kann zu einer Diskrepanz führen, da diese Tabellen Sprünge aufweisen. Es ist also möglich, dass die vom Arbeitgeber einbehaltene Monatslohnsteuer von der in den Tabellen ausgewiesenen abweichen kann.

Hinweis: In unserer Darstellung haben wir die Steuerklassen I und IV in einer Spalte zusammengefasst.

Fragen und Antworten zur Lohnsteuertabelle

Was ist der Unterschied zwischen Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer bezeichnet die Steuern, die bereits bei der Gehaltsauszahlung aus nicht-selbstständiger Tätigkeit abgeführt werden. Die Einkommensteuer ist die Steuer, die auf alle Einkünfte anfällt. Hierzu zählen auch Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Vermietungen u.ä.

Wie ermittelt das Finanzamt die Höhe der Lohnsteuer?

Das Finanzamt verlässt sich bei der Lohnsteuerabgabe auf die Arbeitgeber. Das geht so weit, dass der Arbeitgeber sogar haften muss, wenn er für Angestellte zu wenig oder gar keine Lohnsteuer abgeführt hat. Für die Prüfung, dass ein Arbeitgeber die korrekte Lohnsteuer für seine Angestellten abgeführt hat, vergleicht das Finanzamt die Angaben der steuerpflichtig Beschäftigten mit denen des Arbeitgebers.

Übrigens: Wurde zu viel Lohnsteuer abgeführt, kann ein Arbeitnehmer beim Finanzamt Anspruch auf eine Rückzahlung geltend machen.

In welcher Lohnsteuerklasse gibt es welchen Freibetrag?

Der Grundfreibetrag wird auf alle Lohnsteuerklassen angewendet. Des weiteren haben auch alle Arbeitnehmenden in allen Steuerklassen Anspruch auf Kinderfreibeträge, sofern Kinder zum Haushalt gehören. Alleinerziehende (Steuerklasse II) haben außerdem Anspruch auf einen Alleinerziehendenfreibetrag.

Wozu dienen Lohnsteuertabellen?

Lohnsteuertabellen sind eine Übersicht darüber, wie hoch der Nettolohn eines Angestellten nach Abzug von Steuern und Abgaben noch ist. In der Lohnsteuertabelle sind bereits alle notwendigen, auf dem Einkommensteuertarif basierenden Abzüge vorgenommen. Sogenannte Lohnsteuerrechner und Gehaltsrechner lösen die tabellarische Aufschlüsselung zunehmend ab.

Wer braucht Lohnsteuertabellen?

Lohnsteuertabellen sind ein Service-Angebot, das für interessierte Arbeitnehmer ebenso interessant ist wie für zur Lohnsteuerabgabe verpflichtete Arbeitgeber. Speziell Letzteren hilft eine Lohnsteuertabelle dabei, die korrekte Höhe der Lohnsteuer für Angestellte abzuführen. Aber auch Arbeitnehmer können sich an den Lohnsteuertabellen orientieren, zum Beispiel zur Überprüfung, ob ausreichend oder sogar zu viel Lohnsteuer für sie abgeführt wurde.