Mehr Geld für Bundestagsabgeordnete – und DAS gibt es steuerfrei obendrauf!

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Gestiegene Abgeordnetendiäten sind eine Sache. Was wirklich unfair ist, ist die steuerfreie Kostenpauschale. Und wir müssen jeden Beleg aufbewahren, um Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben nachzuweisen...

Ab dem 1.7.2019 bekommen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erstmals über 10.000 Euro im Monat. 10.083,45 Euro sind es ganz genau – die die Abgeordneten übrigens versteuern müssen.

So weit, so fair. Obendrauf gibt es aber noch eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale, mit der alle mit dem Mandat verbundenen Aufwendungen abgegolten werden sollen. Sie wird immer zu Jahresbeginn an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt aktuell 4.418,09 Euro pro Monat. Also 53.017,08 Euro im Jahr.

Vergleichen Sie das mal mit den 1.000 Euro Werbungskostenpauschale, die man als Arbeitnehmer hat. Und jeden Cent, den Sie mehr absetzen wollen, müssen Sie nachweisen können...

Das fanden auch andere schon fragwürdig und zogen vor Gericht. Wo sie jedoch allesamt scheiterten: vor dem BFH, vor dem Bundesverfassungsgericht und schließlich auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo die Verfahren mit den Aktenzeichen 7258/11 und 7227/11 für den Otto Normalbürger ebenfalls erfolglos endeten.

Hintergrund: Die Diäten der aktuell 709 Bundestagsabgeordneten werden jeweils zur Jahresmitte entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Die Erhöhung erfolgt ohne Aussprache und Abstimmung, weil das Parlament die automatische Anpassung für die gesamte Dauer der Wahlperiode beschlossen hat. Basis ist der vom Statistischen Bundesamt errechnete Anstieg der Nominallöhne im vergangenen Jahr.

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