Undichte Dusche: Muss die Versicherung zahlen?
Das ganze Badezimmer ist gefliest, die Dusche ist ebenerdig. Zum Abfluss hin ist ein leichtes Gefälle eingebaut. Das ist eine barrierefreie und seniorengerechte Lösung. Doch was gilt bei Undichtigkeiten?

Undichte Dusche: Muss die Versicherung zahlen?

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Das ganze Badezimmer ist gefliest, die Dusche ist ebenerdig. Zum Abfluss hin ist ein leichtes Gefälle eingebaut. Das ist eine barrierefreie und seniorengerechte Lösung. Doch was gilt bei Undichtigkeiten?

In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ging es genau um diese Frage. Das Urteil legt – jedenfalls wenn es um den Versicherungsschutz geht – eine Lösung mit einer Duschtasse nahe.

Vor Gericht ging es um einen Fall, in dem Wasser in einer vollverfliesten Dusche durch undichte Fugen ins Mauerwerk eingedrungen war.

Die Leitungswasserversicherung des Geschädigten hatte die Übernahme des Schadens abgelehnt, denn in den Versicherungsbedingungen war vereinbart, dass diese eintritt, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus einer mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtung der Wasserversorgung im Sinne der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Leitungswasser-Versicherung austritt.

Eine solche Einrichtung sei ein Duschbecken, welches hier jedoch nicht vorhanden ist, da das Duschwasser direkt über einen Bodenablauf abgeleitet wird.

Genauso sah es auch das OLG. Im vorliegenden Fall sei weder eine Duschkabine noch eine Duschwanne vorhanden, sondern lediglich ein vollständig gefliester Raum.

Ein solcher Raum könne jedenfalls nach dem Sprachgebrauch des täglichen Lebens nicht als mit dem Rohrsystem fest verbundene Einrichtung der Wasserversorgung angesehen werden (Az. 25 U 1728/17).

Fazit: Klar ist jedenfalls, dass die Versicherung hätte zahlen müssen, wenn eine feste Duschtasse eingesetzt worden wäre. Auch diese gibt es inzwischen in nahezu barrierefreien Varianten. 

(MS)

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