Anlageberatung: Nicht auf Banken verlassen
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Anlageberatung: Nicht auf Banken verlassen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat geschulte Testkäufer zu Banken, Versicherern und andere Finanzdienstleistern geschickt, um diese Institute unerkannt und aus der Perspektive Kunden zu beobachten. Das Ergebnis: Allein auf die Beratung sollten Sie sich auf keinen Fall verlassen.

Bei 16 Instituten in ganz Deutschland wurden insgesamt 100 Testkäufe bzw. Testberatungen durchgeführt. Im Fokus stand das Thema Anlageberatung und vor allem die Frage, ob die Wertpapierdienstleistungsinstitute ihren Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen aushändigen, also etwa die Geeignetheitserklärung und die Ex-ante-Kosteninformation.

Welche Pflichtinformationen müssen Anleger erhalten?

Geeignetheitserklärung: In dieser Erklärung erklärt der Finanzdienstleister, warum die ausgesprochene Empfehlung für den Kunden geeignet ist.

Kosteninformation: Hier wird über alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen sowie Wertpapiernebendienstleistungen und dem jeweiligen Finanzinstrument informiert.

Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen: Potenzielle Kunden müssen im Beratungsgespräch nach persönlichen Nachhaltigkeitspräferenzen gefragt werden. Das sind die sogenannten »ESG-Präferenzen«, was für Environment, Social and Governance steht (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).

Ergebnis des BaFin-»Mystery Shopping«: etwas Licht und viel Schatten

Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und zugleich Verbraucherschutzbeauftragter der BaFin, spricht von einem »gemischten Bild«: Es habe zwar auch gute Ergebnisse gegeben, etwa bei der seit August 2022 vorgeschriebenen Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen. In einigen Punkten seien die Institute in der Anlageberatung aber deutlich schlechter unterwegs als noch vor zwei Jahren. (Quelle)

So erhielten die Tester in 40 Prozent der Anlageberatungen keine Geeignetheitserklärung und in 67 Prozent keine Ex-ante-Kosteninformation, obwohl beide gesetzlich vorgeschrieben sind. Um diese Ergebnisse einzuordnen, müsse man jedoch beachten, dass auch bei dieser Mystery-Shopping-Aktion bei keinem der Anlageberatungsgespräche eine Order erteilt wurde: »Wir können also nicht völlig ausschließen, dass die fehlenden Pflichtinformationen noch ausgehändigt worden wären, wenn das Beratungsgespräch mit einem Orderabschluss beendet worden wäre«, erklärt Bock.

Positiv fiel auf, dass 87 Prozent der Testkäufer in der Beratung nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt worden. Das ist seit August 2022 Pflicht. In den meisten Fällen entsprachen dann auch die Anlageempfehlungen den im Beratungsgespräch geäußerten Nachhaltigkeitspräferenzen der Tester.

Wertpapierdienstleister versprechen Besserung

Die Dienstleister haben der BaFin zugesagt, ihre Prozesse kritisch zu hinterfragen und anzupassen. Zudem wolle man die Anlageberater dafür sensibilisieren, in der Anlageberatung die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen stets auszuhändigen.

Fazit: Ohne eigenes Finanzwissen geht es nicht

Abgesehen davon, dass es natürlich erfreulich wäre, wenn alle Banken und Anlageinstitute ihrer gesetzlichen Pflicht nachkämen: Ohne eigenes Finanzwissen geht es nicht! Informieren Sie sich über Anlagemöglichkeiten und Anlageformen, um selbst beurteilen zu können, was für Sie geeignet ist und was nicht. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Vorteile, Nachteile, Möglichkeiten und Risiken. Informieren Sie sich auch rechtzeitig über die Kosten, die zum Beispiel mit dem Kauf und Verkauf von Aktien oder der Verwaltung vom ETF auf Sie zukommen.

(MB)

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