Großbritannien: Altersrente für 20 Jahre nachgezahlt
In Großbritannien machte der Fall eines 80-Jährigen Schlagzeilen, der – obwohl er eigentlich Anspruch auf die britische Altersrente gehabt hätte – weiterarbeitete, ohne das Altersruhegeld zu beantragen, denn er ging davon aus, dass nicht beides gleichzeitig möglich war. Dem Betroffenen wurden nun 140.000 britische Pfund Rente nachgezahlt. Und künftig erhält er seine normale Altersrente. In Deutschland wäre die Sache ganz anders ausgegangen – und zwar wie folgt.

Großbritannien: Altersrente für 20 Jahre nachgezahlt

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In Großbritannien machte der Fall eines 80-Jährigen Schlagzeilen, der – obwohl er eigentlich Anspruch auf die britische Altersrente gehabt hätte – weiterarbeitete, ohne das Altersruhegeld zu beantragen, denn er ging davon aus, dass nicht beides gleichzeitig möglich war. Dem Betroffenen wurden nun 140.000 britische Pfund Rente nachgezahlt. Und künftig erhält er seine normale Altersrente. In Deutschland wäre die Sache ganz anders ausgegangen – und zwar wie folgt. 

Rente muss beantragt werden

Die gesetzliche Altersrente gibt es in Deutschland nur auf Antrag. Wer keinen Rentenantrag stellt – warum auch immer –, erhält auch keine Altersrente. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 99 SGB VI.

Danach gilt zwar: Die Altersrente wird "von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind". Das gilt jedoch nur – so geht die Regelung weiter –, "wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind".

Praktisch bedeutet das: Wer ab Oktober 2020 die reguläre Altersrente erhalten kann, weil er dann das dafür geltende Alter erreicht hat, kann sich mit dem Rentenantrag noch ein wenig Zeit lassen.

Stellt er den Antrag bis Ende Januar 2021, wird er zwar einige Monate auf den Eingang der Rente warten müssen. Er wird sie jedoch rückwirkend ab Oktober 2020 erhalten. 

Stellt er den Antrag später, so regelt das Gesetz: "Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird".

Für den Fall des betagten Briten, der seine Rente mindestens 15 Jahre zu spät beantragte, bedeutet das: Nach deutschem Recht hätte er seine Altersrente erst mit 80 erhalten. Eine Ausnahme würde nur in den eher seltenen Fällen gelten, dass der Deutschen Rentenversicherung ein schwerwiegender Beratungsfehler unterlaufen wäre.

Höhere Rente bei Weiterarbeit

Gewisse Vorteile hätte der verspätete Rentenantrag für den Betroffenen allerdings auch in Deutschland gehabt. Diese findet man im Gesetz unter der etwas sperrigen Überschrift "Zugangsfaktor".

Salopp gesprochen geht es dabei um Folgendes: Wer die Rente erst spät bezieht, bezieht sie auch kürzer – so ist das Leben. Die Rentenversicherung spart damit also Rentenzahlungen. Dafür gibt es einen Ausgleich.

Pro Monat, in dem die Rente verspätet bezogen wird, gibt es einen Zuschlag von 0,5 %. Geregelt ist das in § 77 Abs. 2 Nr. 2b) des SGB VI.

Wer ein Jahr verspätet Rente beantragt, bekommt also eine um 6 % höhere Rente. Besser gesagt: Zu seinen Entgeltpunkten gibt es einen Zuschlag von 6 %. Aus einer Rente, die aus 50 EP errechnet wird, wird dann eine Rente auf Basis von 53 EP.

Im Fall des 80-jährigen Briten wird man davon ausgehen können, dass die Altersrente um 180 Monate verspätet beantragt wurde. Das macht dann ein Plus von 90 %. Aus 50 EP würden dann beispielsweise 95 EP, aber – wie gesagt – das gilt in Deutschland so.

(MS)

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