Stuttgarter Verfahren

Für erbschaftsteuerliche und schenkungsteuerliche Zwecke kann der Wert einer Kapitalgesellschaft bzw. der Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach dem Stuttgarter Verfahren ermittelt werden. Beim Stuttgarter Verfahren wird neben dem Vermögenswert einer Kapitalgesellschaft auch dessen Ertragswert berücksichtigt. Damit fließt auch der zukünftig zu erwartende Ertrag in die Wertbestimmung mit ein. Jedoch orientiert sich das Stuttgarter Verfahren stärker am Substanzwert als am Ertragswert des Unternehmens.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 11 BewG

  2. § 12 ErbStG