Land- und Forstwirtschaft/Reitpferde
Es ist nach Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, ob die mit der Unterhaltung eines Pensionsstalls und der Erteilung von Reitunterricht verbundene Haltung oder Zucht von Pferden einen Gewerbebetrieb oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft darstellt.
Die Pensionsreitpferdehaltung rechnet auch dann zur land- und forstwirtschaftlichen Tierhaltung, wenn den Pferdeeinstellern Reitanlagen einschließlich einer Reithalle zur Verfügung gestellt werden.
Die Vermietung von Pferden zu Reitzwecken ist bei vorhandener Futtergrundlage als landwirtschaftliche Tätigkeit anzusehen, wenn keine weiteren ins Gewicht fallenden Leistungen erbracht werden, die nicht der Landwirtschaft zuzurechnen sind.
Die aus der Haltung eigener Pferde oder Pensionspferde erzielten Umsätze unterliegen der vollen Umsatzsteuer, wenn die Haltung zu Freizeitzwecken erfolgt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.1.2011, V R 65/09).
Tipp der Redaktion
Vermieten an Unternehmer - Vorsteuererstattung durch Option
Wenn Sie Räume an Unternehmer vermieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf die Umsatzsteuerfreiheit der Mieteinnahmen verzichten. Diese „Option zur Umsatzsteuerpflicht“ ermöglicht den Vorsteuerabzug aus Baukosten oder teuren Renovierungsmaßnahmen.