Gewerblicher Wertpapierhandel
Ob der An- und Verkauf von Wertpapieren als Vermögensverwaltung oder als eine gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist, richtet sich danach, ob eine selbständige und nachhaltige mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit vorliegt und ob sich der Steuerpflichtige mit dieser Tätigkeit zudem am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt.
Ein fortgesetzter An- und Verkauf von Wertpapieren, der im erheblichen Umfang und über eine längere Zeit durchgeführt wird, reicht für sich allein noch nicht aus, um einen Gewerbebetrieb anzunehmen. Eine gewerbliche Betätigung setzt voraus, dass sich der Steuerpflichtige wie ein bankentypischer Händler verhält. Werden Wertpapiere nicht nur auf eigene Rechnung, sondern auch auf fremde Rechnung erworben und wieder veräußert, ist eine gewerbliche Betätigung anzunehmen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 15.3 EStR
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