Aktienanleihen
Bei verbilligter oder unentgeltlicher Überlassung von Aktien durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer unterliegt der erzielte geldwerte Vorteil der Lohnsteuer.
Bei verbilligter oder unentgeltlicher Überlassung von Aktien durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer unterliegt der erzielte geldwerte Vorteil der Lohnsteuer.