Diäten

Diäten sind Bezügen von Bundes-, Landtags-, und Europaabgeordneten. Diese Zahlungen gehören zu den sonstigen Einkünften und werden damit nicht von der Lohnsteuer erfasst. Sie unterliegen jedoch als sonstige Einkünfte direkt der Einkommensteuer.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 22 EStG