Computer/Arbeitgebergeschenk
Schenkt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Computer und/oder dazugehörige Geräte (z.B. Drucker), so ist das Geschenk nur einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent zu unterwerfen. Handelt es sich nicht um einen neuen, sondern um einen bereits abgeschriebenen Computer, fällt keine Lohnsteuer an.
Nutzt der Arbeitnehmer den betrieblichen Computer bzw. den betrieblichen Internetzugang für private Zwecke, so ist der daraus resultierende Nutzungsvorteil steuerfei.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 21e EStR