Chorleiter
Üben Chorleiter ihre Tätigkeit nebenberuflich aus, so können sie für ihre Tätigkeitsvergütung eine Steuerbefreiung, die so genannte Übungsleiterpauschale (siehe Lexikon: Übungsleiter), in Anspruch nehmen.
Üben Chorleiter ihre Tätigkeit nebenberuflich aus, so können sie für ihre Tätigkeitsvergütung eine Steuerbefreiung, die so genannte Übungsleiterpauschale (siehe Lexikon: Übungsleiter), in Anspruch nehmen.