Berufsverbände
Beiträge zu Berufsverbänden und Berufsständen sind nur dann Werbungskosten, wenn der Sinn und Zweck der Berufsverbände/Berufsstände nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Vielmehr muss es sich bei den Berufsverbänden/Berufsständen um eine Interessensvertretung der Mitglieder handeln. Dies ist zum Beispiel bei Gewerkschaften, Haus- und Grundbesitzvereinen, dem Beamtenbund oder bei der Anwaltskammer gegeben.
Praxistipp
Auch freiwillig gezahlte Beiträge, die den Pflichtbeitrag übersteigen, werden als Werbungskosten anerkannt, wenn die Beiträge die beruflichen Interessen fördern.