Berufsgenossenschaft

Zahlt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Beträge zur Berufsgenossenschaft, entstehen ihm Betriebsausgaben. Auch die Beiträge, die den Arbeitnehmer selbst betreffen, sind Betriebsausgaben.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Betriebsausgaben

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 4 EStG