Berufsgenossenschaft
Zahlt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Beträge zur Berufsgenossenschaft, entstehen ihm Betriebsausgaben. Auch die Beiträge, die den Arbeitnehmer selbst betreffen, sind Betriebsausgaben.
Zahlt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Beträge zur Berufsgenossenschaft, entstehen ihm Betriebsausgaben. Auch die Beiträge, die den Arbeitnehmer selbst betreffen, sind Betriebsausgaben.