Befruchtungskosten
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung, die einem Ehepaar zu einem gemeinsamen Kind verhelfen soll, können außergwöhnliche Belastungen sein. Hierfür wird vorausgesetzt, dass die Frau zur Empfängnis unfähig ist. Ist jedoch der Mann zeugungsunfähig, können die Aufwendungen steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 186 EStH